{"id":274,"date":"2017-01-28T11:06:29","date_gmt":"2017-01-28T11:06:29","guid":{"rendered":"http:\/\/pro-teuto.de\/pt\/?page_id=274"},"modified":"2017-02-11T08:28:01","modified_gmt":"2017-02-11T08:28:01","slug":"erweiterung-der-kalkabgrabungsflaechen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?page_id=274","title":{"rendered":"Erweiterung der Kalkabgrabungsfl\u00e4chen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pro-teuto.de\/wp-content\/uploads\/2017\/02\/kalkabbau_hohne.jpg\" alt=\"\" width=\"635\" height=\"154\" class=\"alignnone size-full wp-image-667\" srcset=\"https:\/\/www.pro-teuto.de\/wp-content\/uploads\/2017\/02\/kalkabbau_hohne.jpg 635w, https:\/\/www.pro-teuto.de\/wp-content\/uploads\/2017\/02\/kalkabbau_hohne-300x73.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 635px) 100vw, 635px\" \/><\/p>\n<h3>Was bisher genehmigt wurde<\/h3>\n<p>Die Konflikte durch bestehende Kalksteinabgrabungen wurden 1997 im so genannten Kalk-Gutachten des Landes NRW unter Beteiligung aller Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange diskutiert. Dieses Gutachten sollte den Entscheidungstr\u00e4gern zukunftsweisende Entscheidungen \u00fcber den Konflikt zwischen Naturschutz und Kalkabbau erm\u00f6glichen. Leider ist von den sechs verschiedenen L\u00f6sungsans\u00e4tzen der nach Meinung der B\u00fcrgerinitiative Pro Teuto e.V. \u201ebetriebswirtschaftliche Ansatz\u201c gew\u00e4hlt worden.<\/p>\n<h3>Bestehende Kalkabbau-Genehmigungen<\/h3>\n<p>Im Februar 1999 wurde die letzte Genehmigung f\u00fcr die Erweiterung der Kalkabbaufl\u00e4chen erteilt (ca. 30 ha). Die ans\u00e4ssigen Zementfirmen Fa. Calcis Lienen (ehemals Schenking) und Fa. Buzzi\/Dyckerhoff AG verf\u00fcgen heute \u00fcber genehmigte Abgrabungsfl\u00e4chen, die die Unternehmen noch bis ca. 2027 (Buzzi\/Dyckerhoff) bzw. bis ca. 2017 (Fa. Calcis) mit Abbaufl\u00e4chen versorgen.<\/p>\n<p><cite>&#8222;Das Ergebnis der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung zeigt, dass durch den Eingriff das \u00f6kologische Gesamtsystem zwar durch einen schwerwiegenden und nachhaltigen Eingriff gem. \u00a7 4 Landschaftsschutzgesetz NW gest\u00f6rt, die Funktionsf\u00e4higkeit des Naturhaushaltes (Biotopenverbundsystem \u201eTeutoburger Wald\u201c) jedoch erhalten bleibt.&#8220;<\/cite><br \/>\n<em>Quelle: Genehmigungsbescheid vom 25.02.1999 Seite 23<\/em><\/td>\n<p>Im Ergebnisprotokoll der entscheidenden Abschlu\u00dfsitzung des Arbeitskreises Kalkabbau Teutoburger Wald am 31.05.1999 im Rathaus der Stadt Lengerich vom 02.06.1999 hei\u00dft es zum Thema &#8222;Runder Tisch&#8220; und Entwicklungsperspektiven nach 25 Jahren unter Punkt 5.4 <\/p>\n<p><em>&#8222;Runder Tisch 2025<\/p>\n<p>Mit dem &#8222;Runden Tisch 2025&#8220; soll im kontinuierlichen Dialog der Interessenskonflikt im Teutoburger Wald aufbereitet und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden. Die Forderung nach dem Runden Tisch kam von mehreren Beteiligten (DGB, Kommunen, Arbeitgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land &#8211; ANTL-).<\/p>\n<p>Herr RR Lauer erkl\u00e4rt f\u00fcr die BR M\u00fcnster, da\u00df die Bezirksregierung dem Beschlu\u00df des Bezirksplanungsrates gem\u00e4\u00df zum &#8222;runden Tisch&#8220; in K\u00fcrze einladen wird und da\u00df sich Regierungspr\u00e4sident Dr. Twenh\u00f6ven sich dieses Problems pers\u00f6nlich annehmen werde.<\/p>\n<p>Herr Stadtdirektor Striegler bittet, zum &#8222;runden Tisch&#8220; auch den DGB und wegen der besonderen Bedeutung der Zementindustrie f\u00fcr die Stadt Lengerich nach Lengerich einzuladen. Die Entwicklungsperspektiven nach 25 Jahren sind f\u00fcr die Stadt Lengerich von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang teilt Herr Murken, B\u00fcrgermeister der Gemeinde Lienen mit, dass eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium bis heute noch nicht beantwortet sei. Der Verhandlungsf\u00fchrer<\/em> [MR Ellerbrock &#8211; FDP] <em>sagt zu, sich weg. des o. a. Briefes mit dem Wirtschaftsministerium ins Benehmen zu setzen.<\/p>\n<p>Seitens des Naturschutzes besteht die Zielvorstellung, dass es nach 25 Jahren keiner Erweiterung der bestehenden Abgrabungen mehr bedarf. Diese Vorstellung trifft auf Gegenrede bei Industrie und Kommunen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Die durch den Abbau erforderliche Umwandlung von Waldfl\u00e4che sollte durch Ersatzaufforstungen in einem Umfang von insgesamt 90 ha kompensiert werden. Inwieweit diese Kompensationsma\u00dfnahmen bereits durchgef\u00fchrt wurden, ist der \u00d6ffentlichkeit bisher nicht bekannt gegeben worden. Es ist von \u00f6ffentlichem Interesse, wie genau, wo und in welcher Form diese Kompensationsma\u00dfnahmen bisher erfolgreich durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<h3>Neue Strategie der Firmen: \u201evorgezogene Kompensationsma\u00dfnahmen\u201c als Ausgleich f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Inanspruchnahme weiterer Abgrabungsfl\u00e4chen<\/h3>\n<p>F\u00fcr den \u00fcber 2017 (Fa. Calcis, Lienen) bzw. \u00fcber 2027 (Fa. Buzzi\/Dyckerhoff, Lengerich u. Lienen) hinausgehenden Zeitraum haben die beiden Firmen weitere, so genannte<em>\u201eInteressensgebiete\u201c<\/em> f\u00fcr den Kalkabbau benannt. Diese \u201eInteressensgebiete\u201c liegen vollst\u00e4ndig im FFH Schutzgebiet.<\/p>\n<p>Ein in den \u201eInteressensgebieten\u201c geplanter, weiterer Eingriff in das FFH Schutzgebiet \u00fcber den Zeitpunkt 2017\/2027 hinaus kann nur dann genehmigt werden, wenn geeignete Koh\u00e4renzma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden. Diese Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen sicherstellen, dass das Netz von Schutzgebieten (NATURA 2000) in seiner zusammen wirkenden Funktion (Koh\u00e4renz) nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>Hierf\u00fcr legten die Zementfirmen der Bezirksregierung M\u00fcnster bereits ein so genanntes \u201eKompensationskonzept\u201c vor. Bei den Kompensationsma\u00dfnahmen handelt es sich sowohl um Neupflanzung von Buchenwaldfl\u00e4chen au\u00dferhalb des FFH Schutzgebietes, als auch um Umbau von Fichtenbest\u00e4nden in Buchenwald innerhalb des FFH Schutzgebietes als vorgezogener Ausgleich f\u00fcr die weitere Inanspruchnahme von Abgrabungsfl\u00e4chen.<\/p>\n<p>Insgesamt betragen die \u201eInteressensgebiete\u201c der Firmen f\u00fcr weitere Abgrabungen in den drei Teilbereichen eine Fl\u00e4che von 111 ha, \u00fcberwiegend Buchenwaldfl\u00e4che, aufgeteilt in drei Bereiche: Lengerich-Hohne 33,3 ha, H\u00f6ste 50,9 ha und Lienen 27,5 ha.<\/p>\n<p>Die Abgrabungsgenehmigungen f\u00fcr die \u201eInteressensgebiete\u201c werden aber nicht gleichzeitig, sondern offensichtlich \u201eSt\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck\u201c beantragt.<\/p>\n<p>So wurden im 25. \u00c4nderungsantrag des Regionalplans zun\u00e4chst 28 ha in Lienen und 26 ha in Lengerich-Hohne, insgesamt rund 54 ha zur regionalplanerischen Ausweisung als Abgrabungsfl\u00e4che beantragt. Diese Fl\u00e4che entspricht einer Gr\u00f6\u00dfe von ca. 75 Fu\u00dfballfeldern !<\/p>\n<h3>Privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Land NRW und den Zementfirmen<\/h3>\n<p>Zwischen dem Regierungspr\u00e4sidenten Dr. Paziorek, dem Kreis Steinfurt, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und den beiden Zementfirmen wurde am <strong>19.03.2008<\/strong> eine Vereinbarung geschlossen. Es handelt sich hier augenscheinlich nicht um einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Naturschutzverb\u00e4nde wurden zu den Gespr\u00e4chen nicht eingeladen.<\/p>\n<p><em>\u201eZiel dieser Vereinbarung ist es, die Anrechenbarkeit naturschutzfachlicher Ma\u00dfnahmen, zu denen die vertragsschlie\u00dfenden Firmen rechtlich im Augenblick nicht verpflichtet sind, als Koh\u00e4renzsicherungsma\u00dfnahmen i.S. v. \u00a7 34 Abs. 5 BNatSchG und \u00a7 48 d Abs. 7 Landschaftsgesetz \u2013 LG sowie als Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen i.S. v. \u00a7 19 BNatSchG und \u00a7\u00a7 4a und 5a LG f\u00fcr etwaige zuk\u00fcnftige Abbauvorhaben verbindlich festzulegen, und damit positive Voraussetzungen f\u00fcr\u00a0 Regionalplan\u00e4nderungen und zuk\u00fcnftig zu beantragende Genehmigungen zu schaffen.<\/em><\/p>\n<p><em>Die naturschutzfachlich abgestimmten Ma\u00dfnahmen&#8230;k\u00f6nnen in ein \u00d6kokonto nach \u00a7 5a LG aufgenommen werden.\u00a0\u00a0 &#8230;<\/em><\/p>\n<p><em>Die Vereinbarung enth\u00e4lt keine f\u00f6rmliche Zusicherung gem. \u00a7 38 VwVfG seitens des Landes oder des Kreises Steinfurt, die die Beh\u00f6rden in ihrer Entscheidung \u00fcber zuk\u00fcnftig gestellte Antr\u00e4ge der Abgrabungsfirmen binden w\u00fcrde\u201c.<\/em><\/p>\n<p><em>(Quelle: Anlage 4: Top 10_SV53 Interessenausgleich Vereinbarung aus 2008)<\/em><\/p>\n<p>Inzwischen ist klar, dass diese Vereinbarung rechtlich keinen Bestand hat. Das Umweltministerium hat durch Erlass entschieden, dass eine FFH Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung zwingend durchzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<h3>Zonierungskonzept \u2013 regionalplanerische Vorbereitung sp\u00e4terer Abgrabungen<\/h3>\n<p>Im Jahre <strong>2008<\/strong> wurde das gesamte FFH Schutzgebiet in einem so genannten \u201eZonierungskonzept\u201c aufgeteilt in Fl\u00e4chen f\u00fcr den Landschaftsschutz LSG (20%) und Fl\u00e4chen f\u00fcr den Naturschutz NSG (80%).\u00a0 Dieses geschah durch einen Landschaftsplan Lienen III auf der \u00f6stlichen Seite der Gemeinde Lienen und per Verordnung der Bezirksregierung M\u00fcnster (Amtsblatt Nr. 20) auf Lengericher Seite.<\/p>\n<p>Bei dieser \u201eZonierung\u201c wurden die \u201eInteressensgebiete\u201c der Kalk verarbeitenden Industrie, die direkt neben den bereits bestehenden Steinbr\u00fcchen lagen, als (weniger schutzw\u00fcrdige) Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen, w\u00e4hrend die restlichen Fl\u00e4chen als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen wurden. Obwohl es damals beim Landschaftsplan Lienen III die M\u00f6glichkeit der Stellungnahme f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gegeben hat, wurden nur wenige Einspr\u00fcche der \u00d6ffentlichkeit verzeichnet.<\/p>\n<p>Im Jahre 2008 konnte vermutlich noch niemand ahnen, dass die festgelegten Landschaftsschutzgebiete sp\u00e4ter zu Abgrabungsfl\u00e4chen werden sollten. Es kann also auch kaum verwundern, dass damals nur wenige Einspr\u00fcche der \u00d6ffentlichkeit erfolgten.<\/p>\n<h3>Fr\u00fchjahr 2011: Antrag auf\u00a0 \u201e25. \u00c4nderung des bestehenden Regionalplans\u201c <\/h3>\n<p>F\u00fcr diese \u201eLandschaftsschutzgebiete\u201c in Hohne und in Lienen, die direkt neben den bereits genehmigten Abbaufl\u00e4chen liegen, wurde im Fr\u00fchjahr 2011 ein Antrag auf 25. \u00c4nderung des Regionalplans gestellt. Insgesamt 54 ha sollten als Abbaufl\u00e4che regionalplanerisch ausgewiesen werden. Diese \u00c4nderung des Regionalplans w\u00e4re notwendige Voraussetzung f\u00fcr ein sp\u00e4teres Genehmigungsverfahren. Eine \u00c4nderung des Regionalplans erfordert eine FFH Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach Art 6 (Abs. 3) FFH Richtinie unter Beteiligung der europ\u00e4ischen Kommission. Pro Teuto e.V. hat dieses Pr\u00fcfverfahren kompromi\u00dflos eingefordert. Die B\u00fcrgerinitiative m\u00f6chte eine weitere Zerst\u00f6rung des Lebensraums verhindern und ben\u00f6tigt daf\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Lengericher und Lienener B\u00fcrger. Inzwischen hat das Umweltministerium per Erlass verf\u00fcgt, dass eine FFH Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung zwingend erforderlich ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was bisher genehmigt wurde Die Konflikte durch bestehende Kalksteinabgrabungen wurden 1997 im so genannten Kalk-Gutachten des Landes NRW unter Beteiligung aller Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-274","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=274"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":802,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/274\/revisions\/802"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=274"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}