{"id":1134,"date":"2017-10-28T11:21:06","date_gmt":"2017-10-28T11:21:06","guid":{"rendered":"http:\/\/pro-teuto.de\/?p=1134"},"modified":"2017-12-08T17:42:11","modified_gmt":"2017-12-08T17:42:11","slug":"sekundaerbrennstoffe-dyckerhoff-darf-bis-zu-100-sbs-einsetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=1134","title":{"rendered":"Sekund\u00e4rbrennstoffe: Dyckerhoff darf bis zu 100 % SBS einsetzen"},"content":{"rendered":"<p>Mit Bescheid vom 29.09.2017 hat die Bezirksregierung M\u00fcnster die Erh\u00f6hung des Einsatzes von Sekund\u00e4rbrennstoffen und weitere Ma\u00dfnahmen genehmigt. Der Genehmigungsbescheid ist auf der <a href=\"http:\/\/www.bezreg-muenster.nrw.de\/zentralablage\/dokumente\/umwelt_und_natur\/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren\/2017\/20170929_Dyckerhoff.pdf\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Internetseite der Bezirksregierung<\/a> einsehbar. Im <a href=\"http:\/\/www.bezreg-muenster.nrw.de\/zentralablage\/dokumente\/service\/amtsblaetter\/amtsblaetter_2017\/amtsblatt_43_2017.pdf\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Amtsblatt f\u00fcr den Regierungsbezirk M\u00fcnster ist der Bescheid auf Seite 314 unter dem Punkt 187<\/a> ver\u00f6ffentlicht, die <a href=\"http:\/\/www.wn.de\/Muensterland\/Kreis-Steinfurt\/Lengerich\/3034028-Sekundaerbrennstoffe-Dyckerhoff-darf-bis-zu-100-Prozent-einsetzen-Genehmigung-liegt-vor\" target=\"_blank\">WN Lengerich berichtete dar\u00fcber in ihrer Print-Ausgabe vom 27.10.2017.<\/a><\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgerinitiative Pro Teuto nimmt Stellung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bezirksregierung hat am 29.09.2017 die Genehmigung* zur Erh\u00f6hung des Anteils von Sekund\u00e4rbrennstoffen auf bis zu 100% im Zementwerk Buzzi\/Dyckerhoff GmbH erteilt. <\/p>\n<p>Sie musste diese Genehmigung erteilen, da es sich um eine sogenannte \u201egebundene Entscheidung\u201c handelt und die Firma nach \u00a7 6 BImSchG einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. <\/p>\n<p>Unser Ziel war es, m\u00f6glichst hohe Umweltstandards und hohe Auflagen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung und die Natur zu erzielen. Die freiwillige oder unfreiwillige Investition in Tuchfilter begr\u00fc\u00dfen wir ausdr\u00fccklich. Unser hartn\u00e4ckiger Einsatz hat sich gelohnt, denn die Bezirksregierung hat mit diesem Bescheid in zahlreichen Nebenbestimmungen sehr hohe Anforderungen an die Firma Buzzi\/Dyckerhoff GmbH gestellt. <\/p>\n<p>Auch die Betriebsst\u00f6rung im Zementwerk vom 26.08.2016, bei der unkontrolliert Stoffe  ausgetreten sind, hat das Verfahren unserer Meinung nach beeinflusst. Infolge eines Stromausfalls funktionierten die EGR Filter nicht mehr, weiterhin ist Rohmehl ausgetreten. Die Sinnhaftigkeit, die herk\u00f6mmliche EGR Filtertechnik gegen neue Gewebefiltertechnik zu ersetzen, dr\u00e4ngte sich f\u00f6rmlich auf.<\/p>\n<p>Pro Teuto e.V. hat den Druck auf die Antragstellerin und auf die Genehmigungsbeh\u00f6rde aufrecht erhalten und sich aktiv in das Verfahren eingemischt. Dank der finanziellen Unterst\u00fctzung der Mitglieder und F\u00f6rderer konnten wir mit Dipl. Ing. Peter Gebhardt (www.ifu-tech.de) und unserem Fachanwalt f\u00fcr Verwaltungsrecht, Henning Bahr, unsere Interessen am 08.\/09.05.2017 in der Gempthalle wirkungsvoll vertreten. <\/p>\n<p>Die Bezirksregierung ist auf viele Forderungen der B\u00fcrger eingegangen und hat gr\u00fcndlich gearbeitet, hier einige Beispiele**:<\/p>\n<p><strong>Luftschadstoffe und Emissionen<\/strong><br \/>\n\u2022\tBisherige Grenzwerte f\u00fcr Luftschadstoffe wurden abgesenkt oder in ihrer H\u00f6he begrenzt, wie z.B. f\u00fcr Schwefeldioxid, Gesamtkohlenstoff, Arsen, Benzol und Formaldehyd.<br \/>\n\u2022\tEine kontinuierliche elektronische Fern\u00fcberwachung der Grenzwerte im Abgas findet statt f\u00fcr Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Quecksilber, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und f\u00fcr Ammoniak.<br \/>\n\u2022\tDie im Abgas enthaltenen staubf\u00f6rmigen Emissionen der ca. 80 Nebenquellen des Zementwerkes d\u00fcrfen die Massenkonzentration von 10 mg\/m\u00b3 bald nicht mehr \u00fcberschreiten. Es werden entsprechende Nachweise verlangt.<\/p>\n<p><strong>Tuchfilter<\/strong><br \/>\n\u2022\tDer Abscheidegrad f\u00fcr Schadstoffpartikel ist h\u00f6her als bei dem herk\u00f6mmlichen EGR Filter, die Tuchfilter funktionieren auch bei Stromausfall.<br \/>\n\u2022\tF\u00fcr die Tuchfilter sind \u00dcberwachungseinrichtungen zu installieren, um auftretende Defekte fr\u00fchzeitig zu erkennen.<br \/>\n\u2022\tDie genehmigten Mengen an Sekund\u00e4rbrennstoffen d\u00fcrfen erst eingesetzt werden, wenn die neuen Tuchfilter eingebaut sind.<\/p>\n<p><strong>Meldepflichten<\/strong><br \/>\n\u2022\tBeim Zementwerk eingehende Nachbarschaftsbeschwerden sowie geplante An- und Abfahrvorg\u00e4nge der beiden \u00d6fen sind der Beh\u00f6rde zuk\u00fcnftig unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br \/>\n\u2022\tDie Einzelmessungen im Abgas sind vorzunehmen, wenn die \u00d6fen mit der h\u00f6chsten genehmigten Klinkerproduktionsleistung und mit den max. eingesetzten Abfallmengen betrieben werden, damit die Messungen auch repr\u00e4sentativ sind. Die Art und Form der Ver\u00f6ffentlichung der Emissionsmessungen sind mit der Beh\u00f6rde abzustimmen.<\/p>\n<p><strong>L\u00e4rmschutz<\/strong><br \/>\n\u2022\tEs werden L\u00e4rmmessungen anstatt L\u00e4rmberechnungen im Umfeld des Werkes vorgeschrieben.<br \/>\n\u2022\tAus L\u00e4rmschutzgr\u00fcnden wurden in der Nachtzeit Zu und Abfahrten von LKW begrenzt sowie Materialtransporte per Bahn auf dem Betriebsgel\u00e4nde ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Filterstaubausschleusung<\/strong><br \/>\n\u2022\tDie Filterst\u00e4ube, die im Direktbetrieb aus Ofen 4 und 8 ausgeschleust werden, m\u00fcssen automatisch erfasst werden und d\u00fcrfen den \u00d6fen nicht wieder zugef\u00fchrt werden. Die Daten m\u00fcssen fortlaufend aufgezeichnet werden und an die \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde gesendet werden.<br \/>\n\u2022\tZur Verhinderung einer Anreicherung von Quecksilber im Ofensystem 8 sind zus\u00e4tzlich Filterst\u00e4ube auszuschleusen, wenn Spezialklinker im Verbundbetrieb produziert wird und mehr als 75% Sekund\u00e4rbrennstoffe eingesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Nachhaltigkeit <\/strong><br \/>\n\u2022\tDie Bezirksregierung hat bereits jetzt Festlegungen f\u00fcr den Fall einer Betriebseinstellung getroffen und der Firma entsprechende Pflichten auferlegt,  z.B. zu den Themen Abfallbeseitigung und Bodenzustandserfassung.<br \/>\n\u2022\tF\u00fcr das Grundwasser und die B\u00f6den ist ein \u00dcberwachungskonzept zu erstellen. <\/p>\n<p>Wir danken allen Mitgliedern f\u00fcr die Unterst\u00fctzung und halten Sie weiter informiert.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>B\u00fcrgerinitiative Pro Teuto e.V.<br \/>\ni. A. Vorstand<\/p>\n<p>*Aktenzeichen 500-53.0085\/16\/0106867-0001\/0012.V.<br \/>\nImmissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid vom 29.09.2017, BezReg M\u00fcnster,<br \/>\n\u00c4nderung Ihrer Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zement durch Erh\u00f6hung des Anteils von Sekund\u00e4rbrennstoffen auf bis zu 100% einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen Ma\u00dfnahmen zur Anlagenoptimierung und zur Emissionsminderung sowie die \u00c4nderung der maximal zul\u00e4ssigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidtr\u00e4ger, Antrag vom 17.10.2016.<\/p>\n<p>**Anmerkung: Redaktionelle Irrt\u00fcmer sind vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Bescheid vom 29.09.2017 hat die Bezirksregierung M\u00fcnster die Erh\u00f6hung des Einsatzes von Sekund\u00e4rbrennstoffen und weitere Ma\u00dfnahmen genehmigt. 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