{"id":1304,"date":"2018-06-25T18:24:17","date_gmt":"2018-06-25T18:24:17","guid":{"rendered":"http:\/\/pro-teuto.de\/?p=1304"},"modified":"2018-07-04T06:17:28","modified_gmt":"2018-07-04T06:17:28","slug":"aufstellungsbeschluss-des-sachlichen-teilplans-kalk-am-25-06-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=1304","title":{"rendered":"Regionalrat beschlie\u00dft &#8222;Sachlichen Teilplan Kalkstein&#8220; am 25.06.18"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Stimmenmehrheit der CDU\/FDP-Regionalratsfraktionen hat der <a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/de\/presse\/2018\/2018-06-25_regionalrat_kalkstein\/index.html\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Regionalrat den Sachlichen Teilplan Kalkstein beschlossen (Aufstellungsbeschlu\u00df)<\/a>. Im M\u00fcnsterland werden damit 280 ha neue Kalkabgrabungsfl\u00e4chen dargestellt, so dass jetzt in der Region der Abbau auf einer Fl\u00e4che von insgesamt 910 ha vorgesehen ist. Zwischen Lengerich und Lienen sind die beantragten neuen Abgrabungsfl\u00e4chen dagegen abgelehnt worden. In Lienen ist die Fl\u00e4che der Firma Calcis nicht mehr im Regionalplan dargestellt, so dass der Abbau mit dem Auslaufen der bestehenden Genehmigung enden soll. <\/p>\n<p>In Abwandlung und Erg\u00e4nzung des von der Bezirksregierung vorgelegten Beschlussvorschlages <a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/de\/regionalrat\/sitzungen\/index.html\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">(Punkt 6 der Tagesordnung vom 25.06.2018)<\/a> haben CDU und FDP <a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/de\/presse\/2018\/2018-06-25_regionalrat_kalkstein\/index.html\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">den Auftrag erteilt<\/a>, dass die Bezirks\u00adregierung gemeinsam mit der Landesregierung eine Stellungnahme der zust\u00e4ndigen EU-Kommission zur Frage der Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes einholen soll. Eine Verkleinerung des FFH-Gebietes k\u00f6nnte den Unternehmen weitergehende Abgrabungsperspektiven er\u00f6ffnen.<\/p>\n<p>B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen hatten im Ausschu\u00df bis auf die Abw\u00e4gung der Naturschutzbedenken f\u00fcr die Beschlussfassung der Bezirksregierung gestimmt, die SPD-Regionalratsfraktion hatte sich f\u00fcr eine Beschlussfassung zum sozialvertr\u00e4glichen Ende des Abbaus am Teuto eingesetzt.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerinitiative Pro Teuto hat den von der Bezirksregierung M\u00fcnster vorgelegten vermittelnden Beschlussvorschlag zum sachlichen Teilplan Kalk ohne die beschlossenen Zus\u00e4tze begr\u00fc\u00dft. Nach langj\u00e4hrigem Verfahren schafft der Plan endlich mehr Rechtssicherheit f\u00fcr B\u00fcrger und Firmen. Zwar sind wesentliche Ziele des Naturschutzes noch immer nicht erreicht und festgeschrieben &#8211; so bannt der Plan nicht die Gefahr der bef\u00fcrchteten Tieferlegung der Br\u00fcche mit einschneidenden Folgen f\u00fcr Grund- und Trinkwasser &#8211; aber die beantragte Ausweitung der Abgrabungsfl\u00e4chen in das Schutzgebiet von europ\u00e4ischer Bedeutung ist abgelehnt worden.<\/p>\n<p>Bereits 1998\/99 war mit den letzten Abgrabungsgenehmigungen \u00fcber ein sozialvertr\u00e4gliches Ende des Kalkabbaus verhandelt worden. 2012 sind die kalkabgrabenden Firmen in Lengerich und Lienen aber erneut vorstellig geworden, um die regionalplanerische Ausweisung weiterer 54 ha Abbaufl\u00e4che mitten im FFH-Gebiet Teutoburger Wald zu erlangen. Aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gr\u00fcnden wurden diese Antr\u00e4ge damals nicht entschieden &#8211; viele engagierte B\u00fcrger, Naturschutzorganisationen wie BUND, NABU, Greenpeace und LNU sowie das B\u00fcndnis 90\/Die GR\u00dcNEN hatten auf die Unzul\u00e4ssigkeit des Vorhabens hingewiesen.<\/p>\n<p>Mit der Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Kalk des Regionalplans M\u00fcnsterland wurde in der Folge erneut versucht, die Abgrabungsfl\u00e4chen auf Kosten des Teutoburger Waldes und des FFH- bzw. Naturschutzgebietes auszudehnen. Die Bezirksregierung M\u00fcnster hat dazu im Verfahren 4 Jahre lang alle Anregungen und Argumente der Beteiligten umfassend gepr\u00fcft und sorgf\u00e4ltig gegeneinander abgewogen. Das jetzt gefundene Ergebnis stellt eindeutig und aus guten Gr\u00fcnden fest, dass eine Erweiterung der Br\u00fcche nach geltendem Recht derzeit nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Nicht in allen Punkten wurde der Meinungsausgleich erreicht und der jetzt vorgelegte Entwurf ist auch f\u00fcr die Naturschutzverb\u00e4nde schmerzhaft: durch die regionalplanerische Darstellung der Br\u00fcche in Hohne und H\u00f6ste wird noch immer das Ende des Abbaus nicht verbindlich definiert. <\/p>\n<p>Der jetzt von den Mehrheitsfraktionen beschlossene Erg\u00e4nzungsvorschlag sieht zudem vor, den gerade erarbeiteten Sachlichen Teilplan Kalk durch die Hintert\u00fcr zu konterkarieren und die Erweiterung der Abgrabungsfl\u00e4chen \u00fcber eine Verkleinerung des FFH-Gebietes zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Damit wird nach Auffassung der B\u00fcrgerinitiative Pro Teuto der in jahrelanger Auseinandersetzung m\u00fchsam erarbeitete Kompromiss der Bezirksregierung trotz des sorgf\u00e4ltig und sorgsam ausmoderierten Verfahrens gleich wieder in Frage gestellt. Die Kernfrage der Entwidmung des FFH-Gebietes ist dar\u00fcberhinaus bereits umfassend im Verfahren gepr\u00fcft und verworfen worden. Wir appellieren an Industrie und Politik, jetzt endlich den bereits 1998 verhandelten sozialvertr\u00e4glichen Ausstieg aus dem Kalkabbau einzuleiten und alle Versuche zu unterlassen, den gefundenen Befriedungsvorschlag f\u00fcr die Region mittels erneuter Abbauantr\u00e4ge zu torpedieren.<\/p>\n<p>&#8212;<\/p>\n<p>Die Bezirksregierung gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren:<br \/>\n<em>&#8222;Mit der Aufstellung sind die inhaltlichen Arbeiten am Sachlichen Teilplan Kalkstein endg\u00fcltig abgeschlossen. Der aufgestellte sachliche Teilplan ist dem Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als zust\u00e4ndiger Landesplanungsbeh\u00f6rde nach \u00a7 19 Abs. 6 LPlG anzuzeigen.<br \/>\nDazu hat die Regionalplanungsbeh\u00f6rde nach \u00a7 19 Abs. 4 LPlG den aufgestellten Plan der Landesplanungsbeh\u00f6rde mit einem Bericht dar\u00fcber vorzulegen, ob \u00fcber den Regionalplan Einigkeit erzielt wurde oder welche abweichenden Meinungen von den Verfahrensbeteiligten und aus der Mitte des Regionalrats vorgebracht wurden. Dar\u00fcber hinaus hat sie darzulegen, ob sie selbst Bedenken gegen\u00fcber dem vom Regionalrat aufgestellten Regionalplan hat; dem Regionalrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.&#8220;<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/de\/regionalrat\/archiv_der_sitzungen\/0177_sitzung_250620181\/_ablage\/TOP06_Unterlagen_Sachlicher-Teilplan-Kalkstein.zip\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Die vollst\u00e4ndigen und ausf\u00fchrlichen Sitzungsunterlagen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung zu finden.<\/a><\/p>\n<p>In der <a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/westfalen-lippe\/teutoburger-wald-lengerich-kalk-100.html\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Lokalzeit M\u00fcnsterland vom 25.06.2018 berichtet der WDR<\/a> \u00fcber die Regionalratssitzung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Stimmenmehrheit der CDU\/FDP-Regionalratsfraktionen hat der Regionalrat den Sachlichen Teilplan Kalkstein beschlossen (Aufstellungsbeschlu\u00df). 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