{"id":1411,"date":"2018-10-15T23:16:38","date_gmt":"2018-10-15T23:16:38","guid":{"rendered":"http:\/\/pro-teuto.de\/?p=1411"},"modified":"2018-11-17T20:07:14","modified_gmt":"2018-11-17T20:07:14","slug":"kleine-anfrage-buendnis-90-die-gruenen-zum-regionalratsbeschluss-an-die-landesregierung-12-10-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=1411","title":{"rendered":"Kleine Anfrage B\u00fcndnis 90\/GR\u00dcNE im Landtag zum Regionalratsbeschluss"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/Dokumentenservice\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMD17-3893.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kleine Anfrage<\/a> der Landtagsfraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/p>\n<p><strong>Kleine Anfrage 1574 <\/strong><\/p>\n<p>des Abgeordneten Norwich R\u00fc\u00dfe B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/p>\n<p><strong>Wird das Land NRW als Oberste Naturschutzbeh\u00f6rde einer weiteren Zerst\u00f6rung von FFH-Fl\u00e4chen im Teutoburger Wald zustimmen?<\/strong><\/p>\n<p>Schon bei der Meldung des Gebietes \u201eN\u00f6rdliche Teile des Teutoburger Wald mit Intruper Berg\u201c (DE 3813-302) wurden &#8211; mit R\u00fccksicht auf die kalkabgrabende Industrie &#8211; Fl\u00e4chen (z.B. in Lengerich Hohne) nicht als Schutzgebiet ausgewiesen, obwohl diese die gleichen Qualit\u00e4tsmerkmale aufweisen, wie die nun rechtskr\u00e4ftig dargestellten FFH-Gebiete. Gro\u00dfe Fl\u00e4chen des orchideenreichen Waldmeister-Buchenwaldes werden demn\u00e4chst zerst\u00f6rt werden, da die abgrabenden Unternehmen dort rechtskr\u00e4ftige Genehmigungen besitzen.<br \/>\nNun hat der Regionalrat M\u00fcnster am 25. Juni 2018 auch noch nach einem sehr aufwendigen und langwierigen Verfahren f\u00fcr die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Kalk (STK) mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen:<\/p>\n<p>\u201e4. Um auch zuk\u00fcnftig im Teutoburger Wald Kalksteinabbau zu erm\u00f6glichen, wird die Bezirksregierung und die Landesregierung NRW gebeten, eine Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes anzufordern.\u201c<\/p>\n<p>Dieser Beschluss erfolgte, obwohl die Bezirksregierung M\u00fcnster unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben den Sachlichen Teilplan Kalk derart erarbeitet hatte, dass gem\u00e4\u00df LEP im Rahmen eines den gesamten Planungsraum umfassenden, schl\u00fcssigen Planungskonzepts der Rohstoff Kalk f\u00fcr einen bedarfsgerechten Versorgungszeitraum von 35 Jahren f\u00fcr die Versorgung von Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung zur Verf\u00fcgung steht. Der Bezirksregierung ist es dabei gelungen, diese Ziele zu erreichen, ohne weitere unter Natura-2000-Schutz stehende Fl\u00e4chen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich nicht nachvollziehbar, dass nun die gesetzlichen Ausnahmeregelungen bem\u00fcht werden sollen, um die EU-Kommission dazu zu bewegen, einer weiteren Zerst\u00f6rung von FFH-Fl\u00e4chen zuzustimmen. Obwohl die nach Landesrecht erforderliche Versorgungssicherheit gew\u00e4hrleistet ist, sollen nun weitere Fl\u00e4chen, die unter FFH-Schutz stehen f\u00fcr den Kalkabbau freigegeben werden.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:<\/p>\n<p><strong>1. Wird die Landesregierung dem Verlangen der Regionalratsmehrheit nachkommen und eine Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes DE 3813-302 anfordern?<\/strong><\/p>\n<p><strong>2. Falls ja zu 1., ist in dieser besonderen Fallgestaltung eine Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes \u00fcberhaupt m\u00f6glich, wenn schon au\u00dferhalb des FFH-Gebietes die Versorgungssicherheit (nach LEP) f\u00fcr Kalkstein sichergestellt ist? Wenn ja, bitte begr\u00fcnden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>3. Bef\u00fcrwortet die Landesregierung grunds\u00e4tzlich das Verlangen der Regionalratsmehrheit, zus\u00e4tzliche FFH-Fl\u00e4chen im Teutoburger Wald f\u00fcr den Kalkabbau frei zu geben? Wenn ja, bitte begr\u00fcnden?<\/strong><\/p>\n<p>Norwich R\u00fc\u00dfe<\/p>\n<p><strong>Die Landesregierung hat die<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/Dokumentenservice\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMD17-4201.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfrage am 13.11.2018 beantwortet<\/a>:<\/p>\n<p><strong>Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1574 vom 10. Oktober 2018 des Abgeordneten Norwich R\u00fc\u00dfe B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/strong><\/p>\n<p>Drucksache 17\/3893<\/p>\n<p><strong>Wird das Land NRW als Oberste Naturschutzbeh\u00f6rde einer weiteren Zerst\u00f6rung von FFH-Fl\u00e4chen im Teutoburger Wald zustimmen?<\/strong><\/p>\n<p>Vorbemerkung der Kleinen Anfrage<br \/>\nSchon bei der Meldung des Gebietes \u201eN\u00f6rdliche Teile des Teutoburger Wald mit Intruper Berg\u201c (DE 3813-302) wurden &#8211; mit R\u00fccksicht auf die kalkabgrabende Industrie &#8211; Fl\u00e4chen (z.B. in Lengerich Hohne) nicht als Schutzgebiet ausgewiesen, obwohl diese die gleichen Qualit\u00e4tsmerkmale aufweisen, wie die nun rechtskr\u00e4ftig dargestellten FFH-Gebiete. Gro\u00dfe Fl\u00e4chen des orchideenreichen Waldmeister-Buchenwaldes werden demn\u00e4chst zerst\u00f6rt werden, da die abgrabenden Unternehmen dort rechtskr\u00e4ftige Genehmigungen besitzen.<br \/>\nNun hat der Regionalrat M\u00fcnster am 25. Juni 2018 auch noch nach einem sehr aufwendigen und langwierigen Verfahren f\u00fcr die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Kalk (STK) mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen:<br \/>\n\u201e4. Um auch zuk\u00fcnftig im Teutoburger Wald Kalksteinabbau zu erm\u00f6glichen, wird die Bezirksregierung und<br \/>\ndie Landesregierung NRW gebeten, eine Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes anzufordern.\u201c<br \/>\nDieser Beschluss erfolgte, obwohl die Bezirksregierung M\u00fcnster unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben den Sachlichen Teilplan Kalk derart erarbeitet hatte, dass gem\u00e4\u00df LEP im Rahmen eines den gesamten Planungsraum umfassenden, schl\u00fcssigen Planungskonzepts der Rohstoff Kalk f\u00fcr einen bedarfsgerechten Versorgungszeitraum von 35 Jahren f\u00fcr die Versorgung von Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung zur Verf\u00fcgung steht. Der Bezirksregierung ist es<br \/>\ndabei gelungen, diese Ziele zu erreichen, ohne weitere unter Natura-<br \/>\n2000-Schutz stehende Fl\u00e4chen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich nicht nachvollziehbar, dass nun die gesetzlichen Ausnahmeregelungen bem\u00fcht werden sollen, um die EU-Kommission dazu zu bewegen, einer weiteren Zerst\u00f6rung von FFH-Fl\u00e4chen zuzustimmen. Obwohl die nach Landesrecht erforderliche Versorgungssicherheit gew\u00e4hrleistet ist, sollen nun weitere Fl\u00e4chen, die unter FFH-Schutz stehen f\u00fcr den Kalkabbau freigegeben werden.<\/p>\n<p>Die Ministerin f\u00fcr Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1574 mit Schreiben vom 9. November 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet.<\/p>\n<p>Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.<br \/>\n<strong>1. Wird die Landesregierung dem Verlangen der Regionalratsmehrheit nachkommen und eine Stellungnahme der EU-Kommissionsdienststellen zur Frage der Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes DE 3813-302 anfordern?<\/strong><br \/>\n<strong>2. Falls ja zu 1., ist in dieser besonderen Fallgestaltung eine Aufhebung von Teilfl\u00e4chen \u00fcberhaupt m\u00f6glich, wenn schon au\u00dferhalb des FFH-Gebietes die Versorgungssicherheit (nach LEP) f\u00fcr Kalkstein sichergestellt ist? Wenn ja, bitte begr\u00fcnden.<\/strong><\/p>\n<p>Aus Sicht der Landesregierung spricht nichts dagegen, die Anregung des Regionalrates aufzugreifen und \u00fcber den Bund (BMU) bei den zust\u00e4ndigen EU-Kommissionsdienststellen eine Stellungnahme zur Frage der m\u00f6glichen Aufhebung von Teilfl\u00e4chen des FFH-Gebietes DE 3813-302 anzufordern. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, das die Aufhebung der Klassifizierung eines FFH-Gebietes europarechtlich nur dann er\u00f6ffnet ist, wenn die nat\u00fcrliche<br \/>\nEntwicklung dies rechtfertigt. Dabei bleibt abzuwarten, welche Bedeutung der Bund bzw. die EU-Kommissionsstellen der Wertigkeit und Ausgleichbarkeit von Teilen des FFH-Gebietes und der Begr\u00fcndung der wirtschaftlichen Erfordernisse der Region beimessen werden.<\/p>\n<p><strong>3. Bef\u00fcrwortet die Landesregierung grunds\u00e4tzlich das Verlangen der Regionalratsmehrheit, zus\u00e4tzliche FFH-Fl\u00e4chen im Teutoburger Wald f\u00fcr den Kalkabbau freizugeben? Wenn ja, bitte begr\u00fcnden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Ausgestaltung von Regionalpl\u00e4nen obliegt der planerischen Gestaltungsfreiheit des Regionalrats. Die Landesregierung nimmt im Anzeigeverfahren f\u00fcr Regionalpl\u00e4ne eine Rechtspr\u00fcfung vor. Bei der Darstellung von Abgrabungsbereichen sind die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von FFH-Gebieten (\u00a7 7 Abs. 6 Raumordnungsgesetz) zu beachten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleine Anfrage der Landtagsfraktion B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Kleine Anfrage 1574 des Abgeordneten Norwich R\u00fc\u00dfe B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Wird das Land NRW als Oberste&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":1410,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,8],"tags":[],"class_list":["post-1411","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuell","category-kalkabbau"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1411","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1411"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1411\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1419,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1411\/revisions\/1419"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1410"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1411"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1411"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1411"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}