{"id":2665,"date":"2021-11-08T23:43:56","date_gmt":"2021-11-08T23:43:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=2665"},"modified":"2021-11-14T18:24:10","modified_gmt":"2021-11-14T18:24:10","slug":"umweltministerium-nrw-beantwortet-die-kleine-anfrage-der-fraktion-buendnis-90-die-gruenen-duldet-die-landesregierung-ein-intransparentes-genehmigungsverfahren-fuer-den-kalkabbau-am-teuto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=2665","title":{"rendered":"Umweltministerium NRW beantwortet die Kleine Anfrage der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen &#8222;Duldet die Landesregierung ein intransparentes Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Kalkabbau&#8220; am Teuto"},"content":{"rendered":"<p>Am 1.10.2021 hat der Landtagsabgeordnete Norwich R\u00fc\u00dfe die Landesregierung mit der Kleinen Anfrage 6009 &#8222;<span id=\"page3R_mcid11\" class=\"markedContent\"><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Duldet <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">die <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Landesregierung <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">ein <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">intransparentes <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Genehmigungsverfahren <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">f\u00fcr <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">den <\/span><br role=\"presentation\" \/><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Kalkabbau in einem Natura 2000<\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">&#8211;<\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Gebiet im Teutoburger Wald?<\/span> <\/span><span id=\"page3R_mcid12\" class=\"markedContent\"><\/span>&#8220; um Beantwortung gebeten.<\/p>\n<p>Mit der <span class=\"markedContent\"><a href=\"https:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMD17-15479.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Drucksache <\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">17<\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">\/<\/span><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">15479<\/span><span id=\"undefined\" class=\"markedContent\"> vom 29.10.2021 <\/span><\/a><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\"> liegt nun die Antwort der Landesregierung vor:<\/span><span id=\"undefined\" class=\"markedContent\"> <\/span><\/span><\/p>\n<p><span id=\"page3R_mcid14\" class=\"markedContent\"><br role=\"presentation\" \/><em><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">Vorbemerkung der Kleinen Anfrage<\/span> <\/em><\/span><em><span id=\"page3R_mcid15\" class=\"markedContent\"><br role=\"presentation\" \/><\/span><\/em><\/p>\n<p><em><strong>Antwort <\/strong><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>der Landesregierung<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>auf die Kleine Anfrage 6009 vom 1. Oktober 2021<\/em><\/p>\n<p><em>des Abgeordneten Norwich R\u00fc\u00dfe\u00a0\u00a0 B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN<\/em><\/p>\n<p><em>Drucksache 17\/15292<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Duldet die Landesregierung ein intransparentes Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Kalkabbau in einem Natura 2000-Gebiet im Teutoburger Wald? <\/strong><\/em><\/p>\n<p><em><strong>Vorbemerkung der Kleinen Anfrage <\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Schon seit Jahrzehnten ger\u00e4t der Naturschutz im Teutoburger Wald bei Lengerich und Lienen durch den Abbau von Kalkstein zunehmend unter Druck. Als im Jahre 1999 der Kalkabbau im damaligen Gebietsentwicklungsplan \u2013 Teilabschnitt M\u00fcnsterland \u2013 neu dargestellt wurde, waren einige Fl\u00e4chen mit Natura-2000-Qualit\u00e4t nicht gemeldet worden, mit der Folge, dass der darauf ehemals bodenst\u00e4ndige und schutzw\u00fcrdige Waldmeister-Buchenwald mittlerweile in gro\u00dfen Teilen und unwiederbringlich zerst\u00f6rt wurde. Den mit Nachdruck vorgetragenen Forderungen der Kalkindustrie nach weiteren Vorratsfl\u00e4chen wurde zwar durch die Regionalplanung noch nicht entsprochen, jedoch wurde in den Teilplan Kalk von 2018 ein \u201eSchlupfloch&#8220; aufgenommen. Dies geschah mit der Aufnahme des Ziels, dass weitere Abgrabungsvorhaben unterhalb von 10 ha ausnahmsweise auch au\u00dferhalb der Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberfl\u00e4chennaher Rohstoffe zul\u00e4ssig sind, wenn es sich um die Erweiterung einer bestehenden Abgrabung handelt. Allerdings \u2013 so die Zielformulierung \u2013 d\u00fcrfen konkurrierende Ziele der Raumordnung dem Vorhaben nicht entgegenstehen. (Regionalplan M\u00fcnsterland, Sachlicher Teilplan Kalkstein, Stand: 24.10.2018, S. 5). Schon im Folgejahr berief sich das Unternehmen Calcis in Lienen auf diese \u201eAusnahme&#8220; \u2013 welche gelegentlich auch als \u201eLex Calcis&#8220; bezeichnet wird \u2013 und beantragte die Erweiterung ihres Steinbruchs um 9,9 Hektar. (s.: <a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/zentralablage\/dokumente\/service\/amtsblaetter\/amtsblaetter_2019\/amtsblatt_46_2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Amtsblatt der Bezirksregierung M\u00fcnster, S. 353, Bekanntmachung vom 07.11.20191<\/a>).\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Nachdem der Er\u00f6rterungstermin im BImSchG-Verfahren stattgefunden hatte und inzwischen die \u00fcbliche und gesetzlich vorgesehene Verfahrensdauer deutlich \u00fcberschritten wurde, ist nicht absehbar, wann die Entscheidung der Genehmigungsbeh\u00f6rde fallen wird. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob das beantragende Unternehmen noch genehmigte Abbauvorr\u00e4te haben kann. Bereits w\u00e4hrend des Er\u00f6rterungstermins im August 2020 wurde die Frage aufgeworfen, ob vor dem Hintergrund der Abbauprognose \u201ebis 2017&#8243; im Rahmen der Genehmigung aus dem Jahre 1998 noch rechtm\u00e4\u00dfig Kalkstein abgegraben werden k\u00f6nne. Das Unternehmen Calcis weigerte sich jedoch, die entsprechenden Daten offenzulegen und berief sich dabei auf \u201eein Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnis\u201c. (s. Wortprotokoll des Er\u00f6rterungstermins <\/em><em>gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) am 25. und 26.08.2020 in der Gempt-Halle in Lengerich, S. 42).<\/em><\/p>\n<p><em>Es gibt mehrfache Hinweise darauf, dass der Genehmigung des Antrags konkurrierende Ziele der Raumordnung tats\u00e4chlich entgegenstehen k\u00f6nnten. Es gibt allerdings keine aktuellen Informationen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit und die Verfahrensbeteiligten, welche Transparenz dar\u00fcber schaffen k\u00f6nnten, warum die Beh\u00f6rde nicht entscheidet und wieviel Zeit daf\u00fcr ggf. noch ben\u00f6tigt wird. Naheliegend w\u00e4re es anzunehmen, dass in Folge der Erheblichkeit des beantragten Eingriffs die Integrit\u00e4t des Natura 2000-Gebietes gef\u00e4hrdet ist und Arten von gemeinschaftlichem Interesse betroffen sein k\u00f6nnten und das in einem Ausma\u00df, so dass eine Kompensation nicht zu leisten ist.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Die Ministerin f\u00fcr Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<\/strong> hat die Kleine Anfrage 6009 mit Schreiben vom 28.10.2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Vorbemerkung der Landesregierung <\/strong><\/em><\/p>\n<p><em>Die Beantwortung der Fragen basiert auf einem umfassenden Bericht der Bezirksregierung M\u00fcnster vom 08.10.2021.<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em><strong> Welche Gr\u00fcnde haben dazu gef\u00fchrt, dass \u00fcber das laufende Genehmigungsverfahren noch nicht entschieden wurde? (Bitte im Einzelnen benennen und begr\u00fcnden). <\/strong><\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Zur Beantwortung dieser Fragestellung wird eine \u00dcbersicht \u00fcber die Chronologie des bisherigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens gegeben:\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Nach Eingang des Antrages vom 18.10.2019 best\u00e4tigte die Bezirksregierung M\u00fcnster als Genehmigungsbeh\u00f6rde der Antragstellerin mit Schreiben vom 17.11.2019 die Vollst\u00e4ndigkeit des o.g. Antrags und der einzureichenden Unterlagen.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Zun\u00e4chst hatte die Bezirksregierung M\u00fcnster den Er\u00f6rterungstermin zu dem Verfahren f\u00fcr den 24. und 25.03.2020 angesetzt. Aufgrund der pandemischen Lage und den damit verbundenen Kontaktbeschr\u00e4nkungen wurde der Er\u00f6rterungstermin zun\u00e4chst auf den 22.06.2020 und sp\u00e4ter aufgrund der weiterhin angespannten Infektionslage auf den 25.08.2020 verschoben und am 25. und 26.08.2020 durchgef\u00fchrt.<\/em><\/p>\n<p><em>Im Rahmen der Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange und den Beitr\u00e4gen aus dem Er\u00f6rterungstermin hatten sich weitere verfahrensrelevante Fragestellungen ergeben. So mussten habitatschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Gro\u00dfen Mausohr beurteilt werden.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Die Fragestellung, ob die von der Antragstellerin durchgef\u00fchrten Waldumbauma\u00dfnahmen dazu beitragen k\u00f6nnen, dass die Gebietsbeeintr\u00e4chtigungen durch die Steinbrucherweiterung unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit nach \u00a7 34 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) bleiben und somit als Schadensbegrenzungsma\u00dfnahmen anzusehen sind, wurde vom Ministerium f\u00fcr Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) abschl\u00e4gig beurteilt. Vielmehr sind die Wiederanlage oder Wiederherstellung von Lebensr\u00e4umen als <\/em><em>Koh\u00e4renzsicherungsma\u00dfnahmen einzustufen, die zudem erst im Rahmen einer Abweichungspr\u00fcfung ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n<p><em>Im Rahmen einer dann m\u00f6glichen Abweichungspr\u00fcfung darf ein Projekt nur zugelassen werden, soweit es &#8211; neben weiteren Voraussetzungen &#8211; aus zwingenden Gr\u00fcnden des \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesses, einschlie\u00dflich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Falls priorit\u00e4re Lebensraumtypen betroffen sind, k\u00f6nnen soziale oder wirtschaftliche Gr\u00fcnde nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn eine Stellungnahme der Europ\u00e4ischen Kommission eingeholt wird.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Der Antragstellerin wurde daher am 21.10.2020 durch die Genehmigungsbeh\u00f6rde mitgeteilt, dass f\u00fcr die Ausnahmepr\u00fcfung die bisherige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung um eine Unterlage zur Abweichungspr\u00fcfung zu erg\u00e4nzen ist. Gegen\u00fcber der Genehmigungsbeh\u00f6rde hatte die Antragstellerin in einer Besprechung am 05.11.2020 erkl\u00e4rt, dass sie das Verfahren fortsetzen und Unterlagen f\u00fcr die Abweichungspr\u00fcfung gem. \u00a7 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG einreichen w\u00fcrde.<\/em><\/p>\n<p><em>Um der Antragstellerin zu erm\u00f6glichen, ein Abweichungsverfahren zu beantragen, hatte die Genehmigungsbeh\u00f6rde am 23.12.2020 die Frist zur Entscheidung \u00fcber den Antrag gem. \u00a7 10 Abs. 6a Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bis zum 17.05.2021 verl\u00e4ngert. Mit Schreiben vom 09.06.2021 wurde die Antragstellerin aufgefordert, die Antragsunterlagen nunmehr bis sp\u00e4testens zum 07.07.2021 zu erg\u00e4nzen.<\/em><\/p>\n<p><em>Am 10.06.2021 hatte die Antragstellerin der Genehmigungsbeh\u00f6rde mitgeteilt, dass sie diese Frist nicht einhalten k\u00f6nne und um eine angemessene Fristverl\u00e4ngerung mindestens bis zum Jahresende gebeten. Als Gr\u00fcnde wurden angef\u00fchrt, dass die Abweichungspr\u00fcfung auf die erhaltungszielbestimmende Art \u201eGro\u00dfes Mausohr\u201c ausgedehnt werden m\u00fcsse und zudem die Ma\u00dfnahmenplanung noch nicht abgeschlossen sei. Dar\u00fcber hinaus st\u00fcnden noch nicht alle in den landschaftspflegerischen Begleitplan aufzunehmenden Ma\u00dfnahmen fest. Grund daf\u00fcr seien die andauernden Verhandlungen zur Beschaffung geeigneter Fl\u00e4chen. Ein Abschluss der Verhandlungen wurde f\u00fcr den Herbst 2021 in Aussicht gestellt.<\/em><\/p>\n<p><em>Daraufhin hatte die Bezirksregierung M\u00fcnster nochmals eine Fristverl\u00e4ngerung zur Erg\u00e4nzung der Antragsunterlagen bis zum 31.12.2021 gew\u00e4hrt. Bei der Entscheidung wurde insbesondere ber\u00fccksichtigt, dass die Konfliktlage hinsichtlich eines ad\u00e4quaten Habitats f\u00fcr das Gro\u00dfe Mausohr erst im Laufe des anh\u00e4ngigen Genehmigungsverfahrens entstanden ist. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr, insbesondere der gro\u00dffl\u00e4chige Verlust der als Habitat dienenden Waldfl\u00e4chen aufgrund von Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie der in diesen Jahren aufgetretenen Borkenk\u00e4ferkalamit\u00e4t, lagen nicht in der Verantwortungssph\u00e4re der Antragstellerin.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Daher hielt die Bezirksregierung M\u00fcnster ausnahmsweise, abweichend vom Regelfall, eine Verl\u00e4ngerung der Frist zur Erg\u00e4nzung der Antragsunterlagen bis zum Jahresende f\u00fcr angemessen aber auch ausreichend. Gegen\u00fcber der Antragstellerin wurde angek\u00fcndigt, den Antrag abzulehnen, sollte diese der Aufforderung zur Antragserg\u00e4nzung nicht fristgerecht nachkommen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><em><strong> Wann soll \u00fcber den Genehmigungsantrag entschieden werden? (In der Antwort bitte den genauen Zeitpunkt angeben). <\/strong><\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Wie unter 1. angef\u00fchrt, hat die Bezirksregierung M\u00fcnster eine Frist zur Vorlage der geforderten Unterlagen gesetzt und angek\u00fcndigt, den Antrag abzulehnen, wenn die Unterlagen nicht <\/em><em>fristgerecht zum 31.12.2021 vorgelegt werden oder einem m\u00f6glichen weiteren Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung nicht zugestimmt werden kann.<\/em><\/p>\n<p><em>Der Bezirksregierung liegen wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, die erg\u00e4nzenden Antragsunterlagen noch nicht vor. Daher kann kein Zeitpunkt benannt werden, zu dem \u00fcber den Antrag entschieden werden kann.\u00a0<\/em><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><em><strong> Wann werden die Verfahrensbeteiligten so in den weiteren Verfahrensverlauf einbezogen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen k\u00f6nnen? (Bitte den Zeitpunkt und die Verfahrensschritte benennen). <\/strong><\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Wie bisher werden auch im weiteren Verfahrensfortgang die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange und die \u00d6ffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Anforderungen beteiligt. Eine Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten wird sichergestellt.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Genehmigungsbeh\u00f6rde wird die Frage der weiteren erforderlichen Beh\u00f6rden- und \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung nach Eingang der Antragserg\u00e4nzungen gem. den Anforderungen der 9. Verordnung zum BImSchG (BImSchV) pr\u00fcfen.<\/em><\/p>\n<p><em>Unabh\u00e4ngig davon besteht f\u00fcr jede Person die M\u00f6glichkeit, Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetzes NRW bei der Genehmigungsbeh\u00f6rde abzufragen.<\/em><\/p>\n<p><em>Ich weise darauf hin, dass im Rahmen eines bereits erfolgten entsprechenden Antrags durch die Bezirksregierung M\u00fcnster umfassende Ausk\u00fcnfte erteilt wurden und Frau Regierungspr\u00e4sidentin Feller in verschiedenen Gespr\u00e4chen, z. B. mit Mitgliedern des Regionalrats, \u00fcber den Sachstand im Genehmigungsverfahren informiert hat.<\/em><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><em><strong> Welche Mengen an genehmigten Abbauvorr\u00e4ten sind im Steinbruch Lienen der Firma Calcis \u2013 entgegen der Abbauprognose (\u201ebis 2017&#8243;, s.o.) \u2013 noch vorhanden? Bitte dabei auch den Abbauzeitraum angeben. <\/strong><\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. In dem Er\u00f6rterungstermin vom 25. bis 26.08.2020 wurde diese Fragestellung bereits durch die Einwender an die Antragstellerin herangetragen. Die Antragstellerin berief sich hier auf Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und machte daher zu der Fragestellung keine konkreten Angaben.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Des Weiteren wurde die bisherige Steinbruchgenehmigung ohne Befristung erteilt, so dass der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid kein Abbauende beinhaltet.<\/em><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><em><strong> Wird dem Unternehmen Calcis Lienen GmbH &amp; Co. KG zur dortigen Verarbeitung roher Kalkstein aus anderen Steinbr\u00fcchen zugef\u00fchrt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten? (Wenn ja, bitte die Mengen der letzten 5 Jahre und deren Herkunft angeben.) <\/strong><\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Dem Unternehmen Calcis Lienen GmbH &amp; Co. KG wird roher Kalkstein aus anderen Werken zugef\u00fchrt. Bez\u00fcglich der Mengen \u2013 und Herkunftsangaben hat das Unternehmen Calcis Lienen GmbH &amp; Co. KG einer Herausgabe der Daten unter Berufung auf Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse widersprochen.<\/em><\/p>\n<p>\u00dcber die Anfrage sowie die Antwort der Landesregierung berichteten die Westf\u00e4lischen Nachrichten in ihren Print- und Online-Ausgaben <a href=\"https:\/\/www.wn.de\/muensterland\/kreis-steinfurt\/ladbergen\/kompensation-nicht-zu-leisten-2440748?pid=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vom 04.\/05.10.21<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.wn.de\/muensterland\/kreis-steinfurt\/lienen\/frist-bis-ende-des-jahres-verlangert-2487665?pid=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">vom 08.\/09.11.2021<\/a>.<\/p>\n<p><span id=\"page3R_mcid16\" class=\"markedContent\"><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">\u00a0<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1.10.2021 hat der Landtagsabgeordnete Norwich R\u00fc\u00dfe die Landesregierung mit der Kleinen Anfrage 6009 &#8222;Duldet die Landesregierung ein intransparentes Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Kalkabbau&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":2365,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,8,9],"tags":[],"class_list":["post-2665","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuell","category-kalkabbau","category-wasser-und-quellen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2665"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2669,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2665\/revisions\/2669"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2365"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2665"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2665"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2665"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}