{"id":2750,"date":"2022-05-05T06:47:05","date_gmt":"2022-05-05T06:47:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=2750"},"modified":"2022-05-05T08:38:42","modified_gmt":"2022-05-05T08:38:42","slug":"fa-calcis-03-03-2022-aenderung-des-genehmigungsantrags-fa-calcis-lienen-vom-18-10-2019-auslegungs-und-einwandsfrist-21-03-21-04-2022-eroerterungstermin-28-06-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/?p=2750","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Genehmigungsantrags Fa. Calcis Lienen vom 18.10.2019 &#8211; Auslegung vom 21.03.-21.04.2022, Ende der Einwandsfrist am 23.05.2022, Er\u00f6rterungstermin 28.06.2022"},"content":{"rendered":"<p>Die Bezirksregierung M\u00fcnster hat mit Datum vom 03.03.2022, zuletzt ge\u00e4ndert am <strong>04.03.2022<\/strong> und im <a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/zentralablage\/dokumente\/service\/amtsblaetter\/amtsblaetter_2022\/amtsblatt_10_2022.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Amtsblatt 10\/2022<\/a> den ge\u00e4nderten Genehmigungsantrag der Firma Calcis, Lienen zur Erweiterung des Steinbruchs in Lienen bekannt gegeben, <strong>Fassung vom 04.03.2022<\/strong>:<\/p>\n<p>Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)<\/p>\n<p>Bezirksregierung M\u00fcnster M\u00fcnster, den 03.03.2022<\/p>\n<p>500-53.0043\/19\/0285156-0001\/0002.V<\/p>\n<p>Domplatz 1-3, 48143 M\u00fcnster dez53@brms.nrw.de<\/p>\n<p>Die Firma Calcis Lienen GmbH &amp; Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen \u00c4nderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundst\u00fcck Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen ge\u00e4ndert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und s\u00fcdlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschlie\u00dflich in s\u00fcdlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Fl\u00e4chen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurst\u00fccke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 \u2013 227 erweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilfl\u00e4chen des urspr\u00fcnglichen Antrages \u00fcber 9,9 ha.<\/p>\n<p>Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der 4. Verordnung zur Durchf\u00fchrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das ge\u00e4ndert beantragte Vorhaben wird hiermit gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht. Das Vorhaben f\u00e4llt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVPG). Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 UVPG wird festgestellt, dass die \u00c4nderung erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Antragsunterlagen zum ge\u00e4nderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosph\u00e4re sowie Kultur- und Sachg\u00fcter. Weitere Unterlagen:<\/p>\n<p>\uf0b7 Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung<\/p>\n<p>\uf0b7 Grundkarte<\/p>\n<p>\uf0b7 UVP-Bericht<\/p>\n<p>\uf0b7 FFH-Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung und erg\u00e4nzende Gutachten<\/p>\n<p>\uf0b7 Artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung und erg\u00e4nzende Gutachten<\/p>\n<p>\uf0b7 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie<\/p>\n<p>Der ge\u00e4nderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugeh\u00f6rigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 21.04.2022, w\u00e4hrend der Dienststunden und dar\u00fcber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Beh\u00f6rden aus:<\/p>\n<p>1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstra\u00dfe 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 \/ 73 96-0<\/p>\n<p>2. Bezirksregierung M\u00fcnster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 M\u00fcnster, Tel.-Nr.: 0251\/411-0<\/p>\n<p>Die Unterlagen k\u00f6nnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19\/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, w\u00e4hrend der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen m\u00f6chten. Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabentr\u00e4gers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 21.04.2022 auch unter <a href=\"https:\/\/www.uvp-verbund.de\/trefferanzeige?docuuid=819EAC65-7272-4113-8E8E-0DFBCE5E40EA&amp;plugid=\/ingrid-group:ige-iplug-nw&amp;docid=819EAC65-7272-4113-8E8E-0DFBCE5E40EA\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.uvp.nrw.de<\/a> verf\u00fcgbar gemacht.<\/p>\n<p>Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19\/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Ver\u00f6ffentlichungsorten nicht m\u00f6glich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu k\u00f6nnen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung M\u00fcnster unter der Tel.-Nr.: 0251\/411-0, um f\u00fcr Sie eine individuelle L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n<p>Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene \u00c4nderung des Ursprungsantrages, somit die Fl\u00e4chenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschr\u00e4nkt und k\u00f6nnen vom 21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 23.05.2022 bei den vorgenannten Beh\u00f6rden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind f\u00fcr das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht f\u00fcr ein sich anschlie\u00dfendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen. Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.<\/p>\n<p>Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.<\/p>\n<p>Sofern Einwendungen erhoben werden, k\u00f6nnen diese gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbeh\u00f6rde &#8211; auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben &#8211; in einem Er\u00f6rterungstermin er\u00f6rtert werden. Sollte ein erneuter Er\u00f6rterungstermin durchgef\u00fchrt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Findet der Er\u00f6rterungstermin statt, erfolgt diesbez\u00fcglich keine erneute Bekanntmachung. Sollte der Er\u00f6rterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Er\u00f6rterungstermin ist \u00f6ffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen k\u00f6nnen als Zuh\u00f6rer am Termin teilnehmen, sofern gen\u00fcgend freie Pl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen. Die Entscheidung \u00fcber die Einwendungen wird nach dem Er\u00f6rterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine \u00f6ffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung M\u00fcnster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https:\/\/www.brms.nrw.de\/de\/datenschutz\/53\/index.html.<\/p>\n<p>Bezirksregierung M\u00fcnster<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Fassung vom 03.03.2022 der Bezirksregierung M\u00fcnster:<\/em><\/p>\n<p>Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)<\/p>\n<p>Bezirksregierung M\u00fcnster M\u00fcnster, den 03.03.2022<\/p>\n<p>500-53.0043\/19\/0285156-0001\/0002.V<\/p>\n<p>Domplatz 1-3, 48143 M\u00fcnster dez53@brms.nrw.de<\/p>\n<p>Die Firma Calcis Lienen GmbH &amp; Co. KG hat ihren Genehmigungsantrag vom 18.10.2019 zur wesentlichen \u00c4nderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundst\u00fcck Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen ge\u00e4ndert. An Stelle der Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und s\u00fcdlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha soll nunmehr der Steinbruch ausschlie\u00dflich in s\u00fcdlicher Richtung um 4,7 ha auf den folgenden Fl\u00e4chen: Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurst\u00fccke, 47, 102, 110, 145, 149, 169, 171, 206, 208, 214, 215, 224 \u2013 227<br \/>\nerweitert werden. Die nunmehr beantragten 4,7 ha sind Teilfl\u00e4chen des urspr\u00fcnglichen<br \/>\nAntrages \u00fcber 9,9 ha.<br \/>\nDas beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der 4. Verordnung zur Durchf\u00fchrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br \/>\n(4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das ge\u00e4ndert beantragte Vorhaben wird hiermit gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 3 BImSchG erneut bekannt gemacht.<br \/>\nDas Vorhaben f\u00e4llt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz \u00fcber die\u00a0 Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVPG). Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 UVPG wird festgestellt, dass die \u00c4nderung<br \/>\nerhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung<br \/>\ndurchzuf\u00fchren ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.<br \/>\nDie Antragsunterlagen zum ge\u00e4nderten Vorhaben enthalten Aussagen zu Auswirkungen<br \/>\ndes Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser,<br \/>\ndie Atmosph\u00e4re sowie Kultur- und Sachg\u00fcter. Weitere Unterlagen:<br \/>\n\uf0b7 Kurzbeschreibung und allgemeine nichttechnische Zusammenfassung<br \/>\n\uf0b7 Grundkarte<br \/>\n\uf0b7 UVP-Bericht<br \/>\n\uf0b7 FFH-Vertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung und erg\u00e4nzende Gutachten<br \/>\n\uf0b7 Artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung und erg\u00e4nzende Gutachten<br \/>\n\uf0b7 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie<br \/>\nDer ge\u00e4nderte Antrag auf Genehmigung sowie die zugeh\u00f6rigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 21.04.2022, w\u00e4hrend der Dienststunden und dar\u00fcber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Beh\u00f6rden aus:<br \/>\n1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstra\u00dfe 14,<br \/>\n49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 \/ 73 96-0<br \/>\n2. Bezirksregierung M\u00fcnster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9,<br \/>\n48147 M\u00fcnster, Tel.-Nr.: 0251\/411-0<\/p>\n<p>Die Unterlagen k\u00f6nnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-<br \/>\n19\/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, w\u00e4hrend der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen m\u00f6chten. Die Antragsunterlagen sind parallel zur Auslegung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung M\u00fcnster (<a href=\"https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/de\/umwelt_und_natur\/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.bezreg-muenster.de\/ &gt; Umwelt und Natur &gt; Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren &gt; Laufende Verfahren<\/a>) verf\u00fcgbar<br \/>\ngemacht.<br \/>\nZudem ist der UVP-Bericht des Vorhabentr\u00e4gers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 21.04.2022 auch unter <a href=\"https:\/\/www.uvp-verbund.de\/trefferanzeige?docuuid=819EAC65-7272-4113-8E8E-0DFBCE5E40EA&amp;plugid=\/ingrid-group:ige-iplug-nw&amp;docid=819EAC65-7272-4113-8E8E-0DFBCE5E40EA\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.uvp.nrw.de<\/a> verf\u00fcgbar gemacht. Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19\/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Ver\u00f6ffentlichungsorten nicht m\u00f6glich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu k\u00f6nnen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung M\u00fcnster unter der Tel.-Nr.: 0251\/411-0, um f\u00fcr Sie eine individuelle L\u00f6sung zu finden.<br \/>\nEtwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene \u00c4nderung des Ursprungsantrages,<br \/>\nsomit die Fl\u00e4chenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschr\u00e4nkt und k\u00f6nnen vom<br \/>\n21.03.2022 bis einschlie\u00dflich 23.05.2022 bei den vorgenannten Beh\u00f6rden schriftlich<br \/>\noder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind f\u00fcr das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht f\u00fcr ein sich anschlie\u00dfendes Gerichtsverfahren.<br \/>\nDie Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen.<br \/>\nBei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.<br \/>\nEs wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.<br \/>\nSofern Einwendungen erhoben werden, k\u00f6nnen diese gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbeh\u00f6rde &#8211; auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben &#8211; in einem Er\u00f6rterungstermin er\u00f6rtert werden. Sollte ein erneuter Er\u00f6rterungstermin durchgef\u00fchrt werden, beginnt dieser am 28.06.2022 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.<br \/>\nFindet der Er\u00f6rterungstermin statt, erfolgt diesbez\u00fcglich keine erneute Bekanntmachung.<br \/>\nSollte der Er\u00f6rterungstermin jedoch nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht.<br \/>\nDer Er\u00f6rterungstermin ist \u00f6ffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern<br \/>\nder beteiligten Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen k\u00f6nnen als Zuh\u00f6rer am Termin teilnehmen, sofern gen\u00fcgend freie Pl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen. Die Entscheidung \u00fcber die Einwendungen wird nach dem Er\u00f6rterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine \u00f6ffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br \/>\nDie Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung M\u00fcnster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https:\/\/www.brms.nrw.de\/de\/datenschutz\/53\/index.html.<\/p>\n<p>Bezirksregierung M\u00fcnster<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bezirksregierung M\u00fcnster hat mit Datum vom 03.03.2022, zuletzt ge\u00e4ndert am 04.03.2022 und im Amtsblatt 10\/2022 den ge\u00e4nderten Genehmigungsantrag der Firma Calcis, Lienen&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":2793,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11,8,9],"tags":[],"class_list":["post-2750","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-aktuell","category-kalkabbau","category-wasser-und-quellen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2750","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2750"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2750\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2764,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2750\/revisions\/2764"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2793"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2750"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2750"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pro-teuto.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2750"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}