Hydrogeologische Beweissicherung

Die letzten Kalkabbaugenehmigungen im FFH Gebiet Teutoburger Wald und die hydrogeologischen Beweissicherungsprogramme

Lengerich: 

Eine „hydrogeologische Beweissicherung“ wurde zur Erweiterung der Kalksteinbrüche Lengerich und Lienen-Höste im letzten Kalkabbaugenehmigungsbescheid vom 25.02.1999 verbindlich als Auflage festgeschrieben.

Es sollte der Nachweis erbracht werden, dass von dem in 1999 bereits genehmigten Kalkabbau kein negativer Einfluss auf die schützenswerten Quellen des FFH Gebietes, Grundwasserkörper und Hausbrunnen ausgeht.

Im Genehmigungsbescheid vom 25.02.1999 heisst es auf Seite 13:

„Im Falle der abgrabungsbedingten Beeinflussung von Hauswasserbrunnen und Quellen im hydrogeologisch beeinflussten Umfeld der Steinbrucherweiterungen sind nachteilige Wirkungen und die damit verbundene Beeinträchtigungen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden auszugleichen. Darüber hinaus ist darzustellen, durch welche Maßnahmen zukünftig Beeinträchtigungen zu verhüten sind“.

Lienen:

Im Genehmigungsbescheid des letzten Kalkabbaus vom 19.10.1998 wurde ebenfalls ein hydrogeologisches Quellenerfassungs- und Beobachtungsprogramm als Auflage verfügt.

In diesem Programm wurde der Kreis Steinfurt / Umweltamt mit der qualitativen und quantitativen Erfassung der Quellenwassermengen unter Berücksichtigung der Niederschlagsmengen beauftragt. Im Bescheid heisst es:

„Sobald hierbei festgestellt wird, dass eine Gefährdung der Quelle (Anmerkung: Brüggelieth-Quelle) besteht, müssen Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. das sich in der Grube sammelnde Regenwasser auszupumpen und in den entsprechenden Schichten auf dem Südhang zu infiltrieren.“

Es stellt sich die Frage, ob ein derartiger massiver Eingriff in die Quellen als geschützte Biotope nach § 30 BNatSCHG und FFH-Richtlinie überhaupt rechtlich zulässig ist.

Hier lebende Bürger haben den Eindruck, dass die Wassermengen rund um die Kalbabbaugebiete kontinuierlich geringer werden. Es muss die Frage erlaubt sein, ob der Kreis Steinfurt /Umweltamt aus den bisher vorgelegten hydrogeologischen Untersuchungsergebnissen sicher ausschließen kann, dass aktuelle Nutzungsformen zur Rohstoffgewinnung im Teutoburger Wald als Ursache für diese Beobachtungen verantwortlich sind. Jede mögliche Prognoseunsicherheit in diesem Punkt kann aus Sicht von Pro Teuto e.V. nicht akzeptiert werden, da derartige Schäden am Quellensystem unumkehrbar wären.