Antrag Klärschlammverbrennung

Klärschlammverbrennung im Dauerbetrieb konnte bisher erfolgreich verhindert werden

Am 20.04.2011 erhielt das Werk Buzzi/Dyckerhoff die Genehmigung zum befristeten Einsatz von Klärschlamm als Brennstoff im Probebetrieb. Es wurde eine Einsatzquote von 6t/h genehmigt, das sind 144 Tonnen am Tag. Die Auflage der Bezirksregierung Münster, spätestens 6 Monate nach Versuchsbeginn die Einhaltung der Grenzwerte im Abgas bei maximal zugelassenem Klärschlammeinsatz (6t/h) und bei mind. 70% Sekundärbrennstoffeinsatz nachzuweisen, wurde nicht erfüllt. Die erzielten Meßwerte waren nicht repräsentativ und nach Aussage der Bezirksregierung „nur sehr begrenzt aussagefähig“.

Die Klärschlämme werden von Zwischenhändlern bezogen und stammen aus Kläranlagen verschiedener Städte. Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Schwermetallgrenzwerte im angelieferten Klärschlamm muss deshalb zunächst einmal das Klärwerk identifiziert werden, welches die erhöhten Werte verursacht. Das kostet Zeit.

Der genehmigte Probebetrieb ist am 13.Juli 2013 abgelaufen. Die Genehmigung für den Dauerbetrieb wurde bisher nicht erteilt, weil engagierte Bürger sich aktiv am öffentlichen Anhörungsverfahren beteiligt haben. Das Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstreckte sich über 3 volle Tage. 694 Personen haben schriftliche Einwendungen gegen das Verfahren erhoben.

Besonders problematisch bei der Klärschlammverbrennung ist, dass die Verbrennungstemperaturen im Ofen 8 auch unter ungünstigsten Bedingungen zu keinem Zeitpunkt länger als 2 Sek. unter 850°C (bzw. 1100 °C bei Verbrennung halogenhaltigen Lösemitteln) absinken dürfen, weil sonst schädliche Stoffe freiwerden können.

Da der beantragte Klärschlamm nass ist (70% Feuchtigkeit) befürchtet Pro Teuto, dass sich die Verbrennungsbedingungen im Ofen nicht immer kontrollieren lassen bei gleichzeitiger Verbrennung mit anderen Stoffen.  Die beantragte Verlängerung des Probebetriebes sollte laut Antrag dazu dienen, „anlagetechnische Optimierungen“ vorzunehmen und es sollen „weitere Erkenntnise zum Emissionsverhalten der Anlage bei der Mitverbrennung von Klärschlamm gewonnen werden“ (siehe Amtsblatt der Bezirksregierung Münster vom 16.05.2012). Pro Teuto e.V. wendet sich entschieden gegen diese „Erprobungsversuche“ zum Emmissionsverhalten des Ofens.

Das Umweltbundesamt erklärt zum Einsatz von Klärschlämmen in Zementwerken, dass über eine Entwässerung hinaus eine Volltrocknung erforderlich ist*. Pro Teuto geht davon aus, dass es dafür einen guten fachlichen Grund gibt. Die Verbrennung von nassem Klärschlamm ist jedoch vermutlich wirtschaftlich lukrativer. (*Quelle: Klärschlammentsorgung in der BRD Seite 22, UBA)

Es ist uns auch in Deutschland kein zweites Zementwerk bekannt, wo nasser Klärschlamm ohne vorherige thermische Trocknung verbrannt werden darf.

Klärschlämme sind häufig hoch belastet mit zahlreichen Schwermetallen, u.a. mit Quecksilber (in Abhängigkeit von der Herkunft). Dieses Quecksilber ist leichtflüchtig und wird durch den Zement stofflich nicht gebunden. Obwohl der überwiegende Teil dieser Stoffe abgeschieden wird, gelangen über den Abgasstrom Schwermetalle in die Umwelt. Je nach Wetterlage werden diese dann in die Umgebung transportiert. Diese Schwermetalle können sich in der Umwelt anreichern.
Wir wenden uns gegen den schleichenden Ausbau des Zementwerks zu einer Müllverbrennungsanlage. Der Standort des Zementwerkes im Stadtgebiet direkt zwischen Schulen und Kindergärten ist nach unserer Auffassung für die Mitverbrennung von Klärschlamm und gefährlichen Stoffen (z.B. halogenhaltige Lösemitteln) grundsätzlich nicht geeignet.

Das FFH (Flora, Fauna, Habitat) Schutzgebiet „Teutoburger Wald und Intruper Berg“ befindet sich in unmittelbarer Nähe des Zementwerkes. Eine FFH Verträglichkeitsprüfung – nach europäischem Recht –  ist deshalb nach Auffassung der Bürgerinitiative unabdingbare Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren.