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Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. zieht Klage gegen den Kreis Steinfurt zurück

Fehlende aufschiebende Wirkung der Klage

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. hat ihre Klage gegen die vom Kreis Steinfurt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §16 BImSchG vom 20. November 2024 zugunsten der Firma Dyckerhoff GmbH zur wesentlichen Änderung des Steinbruchs Lienen-Höste zurückgezogen.

Die Abwägung der Naturschutzverbände nach eingehender juristischer Prüfung legte diesen Schritt nahe. Die eingereichte Klage hätte keine aufschiebende Wirkung auf den laufenden Abbaubetrieb entfaltet. Die in der ausgesprochenen Genehmigung neu festgelegte Abbausohle von 151 m+NN wäre daher sehr wahrscheinlich vor Ende des Rechtsweges erreicht worden.  Im Erfolgsfall wäre zwar juristisch die Unzulässigkeit der Genehmigung festgestellt, de facto aber die umstrittene Abbautiefe erreicht worden.

Im Verfahren gegen den Kreis Steinfurt hätte die Firma Buzzi/Dyckerhoff als Beigeladene im Verfahren mitgewirkt.