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Geht in die Verlängerung: Beteiligung Immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Dyckerhoff GmbH

Stellungnahmen können bis zum 18.04.2017 abgegeben werden

Aufgrund eines Büroversehens war im Amtsblatt des Regierungsbezirkes Münster 4/2017 die von der Bezirksregierung Münster veröffentlichte Bekanntmachtung gemäß §10 des Bundes-Immisionsschutzgesetzes bezüglich der Auslegung des Antrags und der Antragsunterlagen im Internet in einem kleinen Detail fehlerhaft. Anstelle der nach der Vorgabe des § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG am 06.03.2017 endenden Auslegungsfrist für alle (analogen und digitalen) Unterlagen, wurde fälschlicherweise für die Auslegung im Internet der 20.03.2017 als Endtermin bekanntgemacht.

Da die entsprechende Internetseite nach dem 06.03.2017 nicht mehr erreichbar war, gibt die Bezirksregierung Münster nun allen Stellungnehmern, die sich aufgrund der o. g. Bekanntmachung erst nach dem 06.03.2017 online über das Vorhaben informieren wollten, Gelegenheit, erneut vom 01.04.2017 bis einschließlich 18.04.2017 auf der Internetseite der Bezirksregierung die Antragsunterlagen elektronisch einzusehen und auch bis zum 18.04.2017 schriftlich Stellung zu nehmen (veröffentlicht im Amtsblatt 13_2017).

Durch diese Fristverlängerung ist der Zeitraum für die Abgabe einer Stellungnahme im BImSch-Verfahren Dyckerhoff jetzt insgesamt erheblich länger, als die vom Gesetzgeber vorgesehene einmonatige Frist.

Vom 01.04. bis zum 18.04.2017 sind die Antragsunterlagen erneut auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter – Genehmigung von Anlagen abrufbar.

Die Firma Dyckerhoff in Lengerich hatte beantragt

  • den Anteil der Sekundärbrennstoffe an beiden Öfen auf bis zu 100% zu erhöhen
  • die bestehende Lagerhalle für Sekundärbrennstoffe (Fluff) zu erweitern
  • die elektrostatischen Filter an beiden Drehrohröfen auf Gewebefilter umzurüsten
  • die maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger zu erhöhen

Vom 06.02.2017 bis einschließlich 06.03.2017 lagen der Antrag und die zugehörigen Unterlagen während der Dienststunden bei den Behörden in Lengerich, Lienen, Hagen a.T.W. , Tecklenburg sowie der Bezirksregierung in Münster aus.

Vom 06.02. bis zum 20.03.2017 sollten die Antragsunterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abrufbar sein [mit dem Ende der Behördenauslage wurde auch die von der BR angegebene Internetseite aufgrund des Versehens aus dem Netz genommen].

Einwendungen können bis zum 18.04.2017 bei der Bezirksregierung schriftlich vorgebracht werden, der Erörterungstermin zum Verfahren findet am 08.05.2017 um 10 Uhr in der Gempthalle in Lengerich statt.

 
Quelle: Bezirksregierung Münster