Aktuell Kalkabbau

EU stärkt die fachgerechte Umsetzung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

UmweltministerInnen beschließen Aktionsplan

Die Europäische Kommission hat einen neuen Aktionsplan verabschiedet, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll, wovon auch die Menschen in Europa und die Wirtschaft profitieren sollen.

Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen.

Positive und negative Punkte des Aktionsplanes listet der BUND in einer Stellungnahme auf, der NABU kommentiert in seinem Blog den Plan und der Deutsche Naturschutzring bewertet auf seiner Homepage ebenfalls.

Abgewehrt sind damit Versuche, die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie zugunsten naturschutzferner Nutzungen aufzuweichen und den Gebietsschutz zu lockern.

Für den zusammenhängenden Erhalt des FFH-Gebietes Nördlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg sind das gute Nachrichten – hat der Aktionsplan doch das zentrale Anliegen, insbesondere den Biotopverbund durch die transeuropäischen Netzwerke für grüne Infrastruktur substantiell zu stärken. Weitere Eingriffe in das Gebiet – so wie auch an anderer Stelle beabsichtigt – sind dazu sicherlich nicht geeignet . . .