Aktuell Müllverbrennung

Sekundärbrennstoffe: Dyckerhoff darf bis zu 100 % SBS einsetzen

Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung liegt vor - Stellungnahme Pro Teuto

Mit Bescheid vom 29.09.2017 hat die Bezirksregierung Münster die Erhöhung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen und weitere Maßnahmen genehmigt. Der Genehmigungsbescheid ist auf der Internetseite der Bezirksregierung einsehbar. Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster ist der Bescheid auf Seite 314 unter dem Punkt 187 veröffentlicht, die WN Lengerich berichtete darüber in ihrer Print-Ausgabe vom 27.10.2017.

Bürgerinitiative Pro Teuto nimmt Stellung

Die Bezirksregierung hat am 29.09.2017 die Genehmigung* zur Erhöhung des Anteils von Sekundärbrennstoffen auf bis zu 100% im Zementwerk Buzzi/Dyckerhoff GmbH erteilt.

Sie musste diese Genehmigung erteilen, da es sich um eine sogenannte „gebundene Entscheidung“ handelt und die Firma nach § 6 BImSchG einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung hat, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unser Ziel war es, möglichst hohe Umweltstandards und hohe Auflagen für die Bevölkerung und die Natur zu erzielen. Die freiwillige oder unfreiwillige Investition in Tuchfilter begrüßen wir ausdrücklich. Unser hartnäckiger Einsatz hat sich gelohnt, denn die Bezirksregierung hat mit diesem Bescheid in zahlreichen Nebenbestimmungen sehr hohe Anforderungen an die Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH gestellt.

Auch die Betriebsstörung im Zementwerk vom 26.08.2016, bei der unkontrolliert Stoffe ausgetreten sind, hat das Verfahren unserer Meinung nach beeinflusst. Infolge eines Stromausfalls funktionierten die EGR Filter nicht mehr, weiterhin ist Rohmehl ausgetreten. Die Sinnhaftigkeit, die herkömmliche EGR Filtertechnik gegen neue Gewebefiltertechnik zu ersetzen, drängte sich förmlich auf.

Pro Teuto e.V. hat den Druck auf die Antragstellerin und auf die Genehmigungsbehörde aufrecht erhalten und sich aktiv in das Verfahren eingemischt. Dank der finanziellen Unterstützung der Mitglieder und Förderer konnten wir mit Dipl. Ing. Peter Gebhardt (www.ifu-tech.de) und unserem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Henning Bahr, unsere Interessen am 08./09.05.2017 in der Gempthalle wirkungsvoll vertreten.

Die Bezirksregierung ist auf viele Forderungen der Bürger eingegangen und hat gründlich gearbeitet, hier einige Beispiele**:

Luftschadstoffe und Emissionen
• Bisherige Grenzwerte für Luftschadstoffe wurden abgesenkt oder in ihrer Höhe begrenzt, wie z.B. für Schwefeldioxid, Gesamtkohlenstoff, Arsen, Benzol und Formaldehyd.
• Eine kontinuierliche elektronische Fernüberwachung der Grenzwerte im Abgas findet statt für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff, Quecksilber, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und für Ammoniak.
• Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen der ca. 80 Nebenquellen des Zementwerkes dürfen die Massenkonzentration von 10 mg/m³ bald nicht mehr überschreiten. Es werden entsprechende Nachweise verlangt.

Tuchfilter
• Der Abscheidegrad für Schadstoffpartikel ist höher als bei dem herkömmlichen EGR Filter, die Tuchfilter funktionieren auch bei Stromausfall.
• Für die Tuchfilter sind Überwachungseinrichtungen zu installieren, um auftretende Defekte frühzeitig zu erkennen.
• Die genehmigten Mengen an Sekundärbrennstoffen dürfen erst eingesetzt werden, wenn die neuen Tuchfilter eingebaut sind.

Meldepflichten
• Beim Zementwerk eingehende Nachbarschaftsbeschwerden sowie geplante An- und Abfahrvorgänge der beiden Öfen sind der Behörde zukünftig unverzüglich mitzuteilen.
• Die Einzelmessungen im Abgas sind vorzunehmen, wenn die Öfen mit der höchsten genehmigten Klinkerproduktionsleistung und mit den max. eingesetzten Abfallmengen betrieben werden, damit die Messungen auch repräsentativ sind. Die Art und Form der Veröffentlichung der Emissionsmessungen sind mit der Behörde abzustimmen.

Lärmschutz
• Es werden Lärmmessungen anstatt Lärmberechnungen im Umfeld des Werkes vorgeschrieben.
• Aus Lärmschutzgründen wurden in der Nachtzeit Zu und Abfahrten von LKW begrenzt sowie Materialtransporte per Bahn auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen.

Filterstaubausschleusung
• Die Filterstäube, die im Direktbetrieb aus Ofen 4 und 8 ausgeschleust werden, müssen automatisch erfasst werden und dürfen den Öfen nicht wieder zugeführt werden. Die Daten müssen fortlaufend aufgezeichnet werden und an die Überwachungsbehörde gesendet werden.
• Zur Verhinderung einer Anreicherung von Quecksilber im Ofensystem 8 sind zusätzlich Filterstäube auszuschleusen, wenn Spezialklinker im Verbundbetrieb produziert wird und mehr als 75% Sekundärbrennstoffe eingesetzt werden.

Nachhaltigkeit
• Die Bezirksregierung hat bereits jetzt Festlegungen für den Fall einer Betriebseinstellung getroffen und der Firma entsprechende Pflichten auferlegt, z.B. zu den Themen Abfallbeseitigung und Bodenzustandserfassung.
• Für das Grundwasser und die Böden ist ein Überwachungskonzept zu erstellen.

Wir danken allen Mitgliedern für die Unterstützung und halten Sie weiter informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Pro Teuto e.V.
i. A. Vorstand

*Aktenzeichen 500-53.0085/16/0106867-0001/0012.V.
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid vom 29.09.2017, BezReg Münster,
Änderung Ihrer Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zement durch Erhöhung des Anteils von Sekundärbrennstoffen auf bis zu 100% einschließlich der dazugehörigen Maßnahmen zur Anlagenoptimierung und zur Emissionsminderung sowie die Änderung der maximal zulässigen Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger, Antrag vom 17.10.2016.

**Anmerkung: Redaktionelle Irrtümer sind vorbehalten.