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Erneute öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilplans Kalkstein

Einwände zu den Änderungen bezüglich der Kalkabbaubereiche im Kreis Warendorf und bei Wettringen möglich

Mit Datum vom 23.02.1018 hat die Bezirksregierung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster die erneute öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilplans Kalkstein des Regionalplans Münsterland angezeigt. Ausgelegt werden wesentliche Änderungen der Planunterlagen die insbesondere die Kalkabbaubereiche im Kreis Warendorf und bei Wettringen sowie Änderungen beim Ziel 1.6 der textlichen Festlegungen für den Rohstoff Kalkstein betreffen.

Die Bezirksregierung schreibt dazu auf ihrer Internetseite:
„Ab dem 12. März 2018 erfolgt eine erneute Auslegung von Teilen des Sachlichen Teilplans Kalkstein. Bis zum 13.4.2018 kann dann hierzu eine Stellungnahme abgegeben werden. Die aktuellen Planunterlagen werden dann auf dieser Seite einsehbar sein.

Gegenstand und Inhalt der erneuten Auslegung können ab dem 23.2.2018 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Ausgabe 8 vom 23.2.2018 eingesehen werden.“

Im Amtsblatt heißt es dazu:

„Der Regionalrat Münsterland hat am 2. Dezember 2016 den Erarbeitungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan Kalkstein des Regionalplans Münsterland gefasst und die Bezirksregierung Münster mit seiner Erarbeitung beauftragt. Der Planentwurf umfasst die Gebiete der kreisfreien Stadt Münster sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. Eine Umweltprüfung gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) i. V. m. § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) wurde durchgeführt; ein Umweltbericht wurde erstellt.

Infolge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Verfahrensbeteiligte) in der Zeit vom 2. Januar bis einschließlich 24. März 2017 und der Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten nach § 19 Abs. 3 LPlG wurde der Entwurf des Sachlichen Teilplans Kalkstein in der Fassung des Erarbeitungsbeschlusses vom 02.12.2016 in Teilbereichen, die neben einer grundlegenden Änderung im Textteil zeichnerische Festlegungen auf den Gebieten der Städte Beckum und Ennigerloh sowie der Gemeinde Wettringen betreffen, wesentlich im Sinne des § 13 Abs. 3 LPlG geändert, so dass von einer stärkeren Berührung von Belangen nach § 9 Abs. 3 ROG auszugehen ist.

Gem. § 9 Abs. 3 ROG sind derartige Änderungen eines Planentwurfs erneut auszulegen, um erneut Gelegenheit zur Stellungnahmen zu dem geänderten Teil zu geben. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.

Gemäß § 9 ROG wird hiermit die Öffentlichkeit über die wesentlichen Änderungen der Planunterlagen sowie über den aktuellen Bearbeitungsstand des Sachlichen Teilplans Kalkstein unterrichtet.

Diese betreffen im Einzelnen
1. Die textlichen Festlegungen zu Ziel 1.6 mit zugehöriger Erläuterung (RdNr. 15 und 30),
2. die zeichnerischen Festlegungen zu den Abgrabungsbereichen
• Ennigerloh Nord,
• Ennigerloh Süd,
• Beckum Nord,
• Beckum Nordost,
• Beckum Süd,
• Wettringen Nord I und
• Wettringen Nord II
Ergänzend zu den o. a. zeichnerischen Darstellungen wurde die Umweltprüfung aktualisiert. Zu den hierzu erstellten Prüfbögen können ebenfalls Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.

Die öffentliche Auslegung der wesentlich geänderten Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom
12. März 2018 bis einschließlich 13. April 2018
zur Einsichtnahme bei
a) der Regionalplanungsbehörde Bezirksregierung Münster , Domplatz 1-3, 48143 Münster Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster 64 Zimmer 307 Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Frau Goertz, Tel.: 0251 411 1793, Frau Holtmann, Tel.: 0251 411 1754
b) der kreisfreien Stadt Münster und den Kreisen des Münsterlandes
Stadt Münster , Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt im Erdgeschoss Montag bis Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Bruun, Tel.: 0251 – 492 6195 Herr Krause-Kämereit: 0251 – 492 6111
Kreis Borken , Burloer Str. 93, 46325 Borken Zimmer 1438 Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:00 Uhr Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Nattefort, Tel.: 02861/ 82-1438
Kreis Coesfeld , Kreishaus I, Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld Zimmer 135 Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Raabe, Tel.: 02541/18-9110
Kreis Steinfurt , Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt Zimmer A 538 Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Bücker, Tel.: 02551 – 69 1410 Herr Kövener, Tel.: 02551/69-1489
Kreis Warendorf , Nebenstelle Waldenburger Str. 12, 48231 Warendorf Zimmer 3.19 Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Terwey, Tel.: 02581/53-6140 Herr Müller, Tel.: 02581 – 536100

Die Verfahrensunterlagen stehen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster ( http://www.bezreg-muenster.de in der Navigation unter > Regionalplanung > Aktuelle Verfahren).

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den wesentlich geänderten Planunterlagen können bis einschließlich 13. April 2018 vorgebracht werden. Dies kann per E-Mail (RegionalplanMSL@brms.nrw.de) oder per Telefax (0251 411 1799) erfolgen.

Die Abgabe von Stellungnahmen per Briefpost ist zu richten an die Bezirksregierung Münster, 48128 Münster oder zur Niederschrift vorzubringen in der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, nach tel. Anmeldung unter Tel.-Nr. 411-1793 (Frau Goertz) oder 411-1795 (Herr Dr. Wolf).

Auch bei den unter b) aufgeführten Behörden können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anregungen, die schriftlich erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Im Rahmen der Abwägung werden nur diejenigen Stellungnahmen berücksichtigt, die sich auf die oben bezeichneten wesentlichen Planänderungen beziehen und bisher nicht vorgetragene neue Anregungen und Bedenken zu diesen Planänderungen beinhalten. Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge sollten möglichst konkrete Formulierungen enthalten (Angabe des entsprechenden Bezugs, Seite, Absatz, Zeile).

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, können nicht erstattet werden.

Die Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung sind wie die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 bei der Abwägung im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Kalkstein zu berücksichtigen. Ein gesonderter Bescheid an die Absender erfolgt nicht. Der Regionalrat ist über die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren zu informieren.

Nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens wird der Sachliche Teilplan Kalkstein vom Regionalrat aufgestellt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung angezeigt. Der Sachlichen Teilplan Kalkstein wird wirksam mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW). Er kann dann bei der Regionalplanungsbehörde, der kreisfreien Stadt Münster sowie den Kreisen und Gemeinden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, eingesehen werden.

Münster, den 15. Februar 2018
Im Auftrag
gez. Ralf Weidmann
Regionalplaner“