Aktuell Müllverbrennung

Bezirksregierung beantwortet kritische Fragen von Pro Teuto zur Betriebsstörung im Zementwerk Lengerich vom 23.03.2018

Betriebsstörung im Werk Buzzi/Dyckerhoff in Lengerich am 23.03.2018

Betreff: Betriebsstörung im Werk Dyckerhoff in Lengerich am 23.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksregierung.

Die WN berichtete am 30.3.2018 von einer erneuten Betriebsstörung im Zementwerk Dyckerhoff am 23.03.18, bei der es „gestaubt habe“.

(Die letzte Betriebsstörung datiert vom 26.08.2016).

Es wird beschrieben, dass „im Wärmetauscher ein Überdruck entstanden sei, der letztlich zum Staubaustritt geführt habe“. Diese Formulierung legt nahe, dass die Stoffe infolge des Überdrucks durch Undichtigkeiten am Wärmetauscher entwichen sind. Nach unserer Kenntnis gibt es am Wärmetauscherturm üblicherweise keine Abgasmesseinrichtungen, die eine verbindliche Aussage über die Beschaffenheit der ausgetretenen Stoffe ohne entsprechende Analyse von Stoffproben zulässt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

a.) Was genau war die Ursache der Betriebsstörung? Die Begründung aus der WN, dass „am Eingang zum Drehrohrofen 8 etwas zu viel Rohmehl in den Ofen gefallen ist“ irritiert, da das Rohmehl nicht zufällig in den Ofen fällt, sondern die Menge der Rohmehlaufgabe unserer Kenntnis nach üblicherweise technisch exakt gesteuert und gemessen wird.

BR MS: Vom 22.03 zum 23.03.2018 kam es um circa 01:30 Uhr durch einen Ansatzfall im Wärmetauscher zu Überdruck im Drehofen und dadurch zur Staubemission am Drehofenkopf. Dem Ansatzfall vorausgegangen waren schwankende Rohmehlmengen aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Zufuhr der Brennstoffe. Deren Ursache lag in elektrischen Störungen im Bereich der Brennstoffversorgung.

b.) Wie lange dauerte der Zeitraum des unkontrollierten Stoffaustritts gerechnet vom Zeitpunkt der Wahrnehmung der Betriebsstörung bis zu dem Zeitpunkt, als der Ofen vollständig heruntergefahren war?

BR MS: Nachdem es zum Ansatzfall und zur Staubemission gekommen ist, wurde der Drehofen außer Betrieb genommen. Nach Angaben des Betreibers konnte innerhalb von 3 Minuten nach Wahrnehmung der Störung, die Ursache der Staubemission gestoppt werden.

c.) Aus diesem Zeitraum kann man sicher auch die Menge der ausgetretenen Stoffe berechnen. Welche Mengen an Stoffen sind nach ihrer Berechnung ausgetreten?

BR MS: Die Menge an ausgetretenem Staub wurde durch den Betreiber auf ca. 500 kg abgeschätzt. Der überwiegende Anteil der ausgetretenen Menge lagerte um den Drehofenkopf und konnte durch den Betreiber aufgenommen werden.

d.) War das Rohmehl im Wärmetauscher bereits mit toxischen Filterstäuben angereichert? Da die im Verbrennungsprozess abgeschiedenen Filterstäube dem Rohmehl als Zuschlagsstoff zugesetzt werden befürchten wir, dass das Rohmehl auch Filterstäube und andere Zuschlagsstoffe enthielt. Bitte teilen Sie uns mit, welche Stoffe genau in dieser Produktionsphase dem Rohmehl zugeschlagen sind

BR MS: Bei dem ausgetretenen Staub handelt es sich um Material, dass bereits chemisch weitgehend umgesetzt, und nahezu vollständig entsäuert war. Das ausgetretenen Material war daher eine Mischung aus entsäuertem Rohmehl und Zementklinkerstaub.

e.) Wurden seitens der Überwachungsbehörde Proben der ausgetretenen Stoffe genommen und von einem unabhängigen Prüfinstitut untersucht? In diesem Fall übersenden Sie uns bitte die Prüfungsprotokolle.

BR MS: Es wurden keine Proben durch die BR Münster genommen. Da das ausgetretene Material bekannt war, bestand hierfür keine Veranlassung.

f.) Welche Vorkehrungen technischer oder organisatorischer Art wurden getroffen, um derartige Betriebsstörungen zukünftig auszuschließen?

BR MS: Die technischen Störungen in den Anlagen für die Brennstoffversorgung wurden beseitigt.

g.) Wann und wie haben Sie von der Betriebsstörung erfahren?

BR MS: Eine telefonische Benachrichtigung durch die Firma Dyckerhoff GmbH erfolgte erstmals am 23.03.2018. Weitere Benachrichtigungen erfolgten an den darauf folgenden Werktagen.

h.) Wurde die Bevölkerung durch die Bezirksregierung (in ihrer Funktion als Überwachungsbehörde) informiert – oder hat man es allein dem Anlagenbetreiber überlassen, die Bevölkerung und die Stadt Lengerich zu unterrichten?

BR MS: Beschwerden von Anwohnern sind bei der BR Münster nicht eingegangen. Die Anwohner wurden umfänglich durch die Fa. Dyckerhoff GmbH in Abstimmung mit der BR Münster durch verteilte Flyer und persönliche Benachrichtigung informiert.