Aktuell Kalkabbau

Sachlicher Teilplan Kalk des Regionalplans Münsterland wirksam

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 10.10.2018

Die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Kalkstein ist am 24.10.2018 im GV.NRW erfolgt. Damit ist der Teilplan wirksam.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln des Abwägungsvorgangs bei der Erarbeitung und Aufstellung des Sachlichen Teilplans Kalkstein wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Regionalplans gegenüber der Bezirksregierung Münster (Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Für die Abgrabungsbereiche im Teutoburger Wald zwischen Lengerich und Lienen gilt:

– die Kalkabbaufläche in Lienen ist nicht mehr dargestellt, eine Erweiterung ebenfalls nicht
– die Kalkabbaufläche in Lengerich-Hohne ist ohne die beabsichtigte Erweiterung in den Grenzen des alten Regionalplanes dargestellt

Textliche und zeichnerische Darstellungen des Regionalplans mit seinen Teilplänen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster verfügbar. Eine Übersicht zum Genehmigungsstand des Regionalplans Münster ist ebenfalls veröffentlicht.