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Regionalratssitzung am 17.12.2018 – Sachlicher Teilplan Kalk

Landesministerium für Wirtschaft sieht keine Mängel im Aufstellungsbeschluss des Sachlichen Teilplans Kalk

In der Regionalratssitzung am 17.12.2018 in Münster ist unter dem TOP 9 neben dem Bekanntmachungserlass und der Bekanntmachung zum Sachlichen Teilplan Kalk auch das Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW behandelt worden.

Das Landesministerium als Landesplanungsbehörde antwortet darin auf ein Schreiben der Regionalratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, in dem die Fraktion auf zwei Mängel im Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Kalk hinweist:

Sowohl hinsichtlich der Ausweisung der BSAB (Abbauflächen) als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten als auch mit dem Zusatzbeschluß des Regionalrats zur Prüfung der Aufhebung von Teilflächen des FFH-Gebietes nach einer bis dahin genehmigten Tieferlegung der bestehenden Abbauflächen sieht die Landesplanungsbehörde keinen Mangel des Verfahrens bzw. keine unzulässige Einflussnahme auf nachgeordnete Genehmigungsverfahren.

Die Westfälischen Nachrichten berichteten in ihrer Lokalausgabe Lengerich vom 18.12.2018 über die Sitzung.