Aktuell Kalkabbau

Pro Teuto beantragt Erweiterung des FFH-Gebietes

Schreiben an die NRW-Umweltministerin zur Einbeziehung bisher nicht gemeldeter Bereiche in das NATURA 2000-/FFH-Gebiet "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg"

Mit Schreiben an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser hat die Bürgerinitiative
beantragt, das NATURA 2000-/FFH-Gebiet „Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit
Intruper Berg“ um einen bisher ausgesparten Bereich am Aldruper Berg in Lienen zu
erweitern.

Schon seit 1994 besteht aufgrund der EU-FFH-Naturschutzrichtlinie die Verpflichtung des
Landes, naturschutzfachlich qualifizierte Gebiete ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher
Interessen abzugrenzen und vorzuschlagen. Dazu zählten damals bereits die Buchenwälder
am Teutoburger Wald zwischen Lengerich und Lienen.

Trotzdem wurden 1998/1999 die Genehmigungen zum Abbau großer Teile dieser
Buchenwälder in Hohne, Höste und Lienen für die kalkabgrabende Industrie erteilt,
nach Auffassung von Pro Teuto ohne eine ausreichende FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Diese Bereiche befinden sich aktuell in der Endphase des Abbaus.

2001 bzw. 2004 ist der Teuto zwar zwischen den großen Steinbrüchen und den 1999
zusätzlich genehmigten Abbaubereichen vom Land gemeldet und von der Europäischen
Kommission offiziell als Schutzgebiet anerkannt worden. Zwischen den zum Abbau
genehmigten Flurstücken und dem grob abgegrenzten FFH-/NATURA2000-Gebiet verblieb
aber ein schmaler Bereich „Niemandsland“, das sich in keinster Weise von dem angrenzenden FFH-/NATURA 2000-Gebiet unterscheidet.

Die Bürgerinitiative Pro Teuto hat daher jetzt die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ursula Heinen-Esser
gebeten, das FFH-/NATURA 2000-Schutzgebiet „Nördliche Teile des Teutoburger Waldes
mit Intruper Berg“ um die qualifizierte aber bisher nicht geschützte Restfläche zwischen dem Steinbruch der Firma Calcis und dem Schutzgebiet endlich der Europäischen Kommission zu melden, um diese in das Schutzgebiet zu integrieren. Die Einbeziehung wird auch für diesen Teil des Waldes die strengen Schutzvorschriften der FFH-Richtlinie vor Eingriffen zur Geltung bringen können.

Dieser Antrag steht aus Sicht der Bürgerinitiative in der Kontinuität des Regionalrats-
Beschlusses von 2017, den kalkabgrabenden Firmen aufgrund des besonderen Schutzes
des FFH-/NATURA 2000-Gebietes keine neuen Abgrabungsflächen (BSAB-Flächen) am
Teutoburger Wald mehr zur Verfügung zu stellen.

Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe am 09.10.2019 über den Pro Teuto-Antrag.