Aktuell Kalkabbau

Kahlschläge im Bereich der Kalkabbau-Antragsflächen in Lienen – Zulässigkeit weiter ungeklärt – Kreis Steinfurt nicht zuständig?

Fällungen auch im Bereich der jetzt beantragten Abbauflächen noch vor Abschluss des laufenden Verfahrens - LP Lienen regelt die Unzulässigkeit von Kahlhieben

Die Bürgerinitiative Pro Teuto hatte am 30. Dezember 2019 den Kreis Steinfurt und die Bezirksregierung Münster über die im Bereich der beantragten Kalkabgrabungsflächen vorgenommenen Buchen- und Fichten-Einschläge informiert und um eine Beantwortung von Fragen zur Zulässigkeit und der Genehmigung dieser Kahlschläge gebeten. Vor dem Hintergrund des laufenden Antragsverfahrens bat Pro Teuto um eine schnelle Beantwortung, um ggf. den Sachverhalt noch in der Stellungnahme zum Verfahren angeben zu können.

Am 16. Januar 2020 hat der Kreis Steinfurt durch die Untere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass für die Abgrabung der Firma Calcis die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde sei. Eine Beantwortung sei derzeit noch nicht möglich, da die angesprochenen Behörden den Sachverhalt erst prüfen müssten.
Die vor dem Hintergrund der ablaufenden Stellungnahmefrist von Pro Teuto am 19. Januar 2020 wiederholte Bitte um eine rasche Aufklärung bis zum 23. Januar 2020 sowie die Frage nach der Zuständigkeit im Bereich des Landschaftsplanes Lienen ist bis jetzt unbeantwortet geblieben. Der Landschaftsplan des Kreises Steinfurt verbietet in diesem Bereich innerhalb von FFH-Lebensräumen (z. B. dem betroffenen Waldmeister-Buchenwald), Kahlhiebe vorzunehmen: Als Kahlhiebe im Sinne dieses Verbotes gelten alle innerhalb von drei Jahren durchgeführten flächenhaften Nutzungen auf mehr als 0,3 ha zusammenhängender Waldfläche eines Waldbesitzers, die den Bestockungsgrad unter 0,3 absenken.

Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 27.01.2020 über den Vorgang. Der WDR sendete zum Thema einen kurzen Beitrag in der Sendung vom 27.01.2020.