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Erörterungstermine Abbauantrag Lienen und Entfristung Hohne in der Gempthalle in Lengerich

Erörterungstermin Abgrabung Lienen 24.03.2020 - Erörterungstermin Entfristung Hohne 22.04.2020

Die Einwendungsfrist zum Abbauantrag in Lienen endete am 03.02.2020, für den Antrag zur Entfristung des Steinbruches in Lengerich-Hohne können noch bis zum 11.03.2020 Einwendungen abgegeben werden.

Die Bezirksregierung Münster hat zu beiden Verfahren die nachfolgenden öffentlichen Erörterungstermine bekanntgegeben:

Erweiterung des Calcis-Steinbruches in Lienen zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha.

Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 24.03.2020 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Entfristung des Betriebs der am 25.02.1999 genehmigten Dyckerhoff-Abgrabung in Lengerich-Hohne mit einer Flächengröße von 20 ha

Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 22.04.2020 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin am darauffolgenden Tag ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.