Aktuell Kalkabbau Wasser und Quellen

Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage der Fa. Dyckerhoff – Teilaspekt Beseitigung von Alleebäumen

Beschlussvorschlag: Befreiung - Beteiligung der Naturschutzverbände aus Sicht des Kreises nicht notwendig

Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt berät auf seiner Sitzung am 17.02.2020 unter TOP 3 über einen Teilaspekt zu einem Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage der Fa. Dyckerhoff in Lengerich.

Im Zuge der maßgeblichen Neukonzeptionierung der Niederschlagswasserbewirtschaftung für den Bruch Hohne und das Werksgelände soll der Wasserkreislauf des Betriebsgeländes von der Niederschlagsentwässerung der Steinbruchflächen getrennt werden. Dazu soll ein Regenrückhaltebecken erweitert sowie ein Havarie-Speicher und Bodenfilter gebaut werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um die Rahmenbedingungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Vorgaben an die Niederschlagswasserbehandlung zu erfüllen.

Unter anderem ist geplant, für die Baumaßnahme 7 jüngere Alleebäume, Teile einer Kompensationsverpflichtung aus 2002, zu entfernen. Der Naturschutzbeirat ist an der Entscheidung über die Befreiung nach §67 BNatSchG von den Verboten des §41 LNatSchG zu beteiligen. Das Umwelt- und Planungsamt hat als Beschlussvorschlag die Befreiung formuliert.

Gleichzeitig hat der Kreis Steinfurt die Beteiligung der Naturschutzverbände zu diesem Verfahren aufgrund der nur geringfügigen Auswirkungen als nicht notwendig erachtet und diese Entscheidung dem Landesbüro der Naturschutzverbände mitgeteilt.