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881 Einwendungen zum Erweiterungsantrag Calcis – neuer Erörterungstermin am 22.06.2020 10 Uhr in der Gempthalle Lengerich

Großteil der Einwendungen bezieht sich auf den Naturschutz - Bezirksregierung klärt verfahrensrechtliche Fragen

Die Bezirksregierung Münster hat den für den 24.03.2020 anberaumten Erörterungstermin zum Erweiterungsantrag Calcis auch wegen der hohen Zahl an Einwendungen auf den 22.06.2020 verschoben. Die Behörde brauche mehr Zeit für die Sichtung der mehr als 800 eingegangenen Einwendungen und zur Klärung verfahrensrechtlicher Fragen, wie die Westfälischen Nachrichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 07.03.2020 berichten.

 

In einer Bekanntmachung gemäß § 17 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und im Amtsblatt 10/2020 teilt die Bezirksregierung Münster die Verlegung des Erörterungstermins zum Antrag der Fa. Calcis Lienen auf Erweiterung des Steinbruchs mit.

Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt.
Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha.
Der laut Bekanntmachung vom 07.11.2019 (veröffentlicht im Amtsblatt und in den Westf. Nachrichten vom 15.11.2019) für den 24.03.2020 vorgesehene Erörterungstermin wird gem. § 17 der 9. BImSchV im Hinblick auf dessen zweckgerechte Durchführung auf den 22.06.2020, 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich verlegt.
Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bezirksregierung Münster