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Pro Teuto beantragt Rodungsstopp für den verbliebenen Buchenwald im Steinbruch Hoeste

Beschleunigte Rodung trotz Entfristung und Verlängerung des Abbaus - Bürgerinitiative besorgt um das umgebende FFH-Gebiet

Die Bürgerinitiative Pro Teuto hat in einem Eilantrag das Umweltministerium NRW aufgefordert, die verbliebenen 5 ha Buchenwaldfläche der 1999 genehmigten Abbaufläche im Steinbruch Hoeste einstweilig vor einer Rodung zu schützen.

Hintergrund des Eilantrages der Bürgerinitiative ist der Antrag der Fa. Dyckerhoff vom Dezember 2019, die bis 2027 befristete Abbaugenehmigung für den westlichen Teil des Bruches Hoeste zu entfristen und hier weit über das Jahr 2027 hinaus Kalk abzubauen.

Trotz der beabsichtigten Verlängerung des Abbauzeitraumes erklärt die Firma in ihrem Entfristungsantrag, bis voraussichtlich spätestens 2021 – je nach Abbaufortschritt – den gesamten Waldbestand der 1999 genehmigten Abbaufläche roden zu wollen.

Dies widerspricht aus Sicht der Bürgerinitiative sowohl den Bestimmungen der gültigen Abbaugenehmigung hinsichtlich der Auflagen zum Betriebsablauf als auch der Auflagen zur Kompensation.

Der Genehmigungsbescheid der Abgrabung lässt eine Rodung der Flächen nur in Einzelschritten je nach Abbaufortschritt zu. War nach Angaben der Firma 2019 noch nahezu der gesamte 10 ha große Antragsbereich „unverritzt“ – also bewaldet und unaufgeschlossen – soll jetzt innerhalb von 2 Jahren die Gesamtfläche trotz der beantragten Verlängerung des Abbaus in einem Zuge gerodet werden. Zudem ist die vollständige Wirksamkeit der 1999 auferlegten Kompensationsmaßnahmen nicht gegeben und dadurch die Qualität des umgebenden FFH-Gebietes in Gefahr. Im Hinblick auf den infolge der Trockenheit sehr schlechten Waldzustand wäre die vorzeitige Rodung ein vermeidbarer schwerer Eingriff für den Teuto.

Das nun vor einer endgültigen Entscheidung über den Entfristungsantrag bereits die Gesamtfläche zur Abholzung ansteht, ist für die Bürgerinitiative völlig unverständlich. Sie bittet die Ministerin daher, die über das betrieblich notwendige Maß hinausgehenden und die Genehmigungsauflagen verletzenden Rodungen jetzt zu stoppen.

Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 03.10.20 über den Antrag der BI.