Aktuell Wasser und Quellen

Neue Zuständigkeit bei der Grundwasser-Überwachung

Zuständigkeit wechselt vom Kreis auf die Bezirksregierung

WN: Termin vor Gericht hat am 21.06.16 statt gefunden

Pro Teuto hat zusammen mit dem Naturschutzverband LNU vor dem Verwaltungsgericht Münster seit Januar 2015 auf Herausgabe von Umweltinformationen geklagt. Am 21.06.16 hat in der Sache ein Erörterungstermin stattgefunden. Vom Kalkabbau können wasserführende Gesteinsschichten betroffen sein. Dadurch wiederum ist eine Gefährdung des Grundwassers möglich. Entsprechend hat es in den bislang letzten Genehmigungen behördliche Auflagen gegeben. In sogenannten „Beweissicherungsverfahren“ muss demnach der Nachweis erbracht werden, dass das Grundwasser nicht gefährdet wird. Zuständig für die Überwachung dieser behördlichen Auflage war seit vielen Jahren der Kreis Steinfurt. Dieser hat jedoch auf Forderung der Firma Dyckerhoff die Herausgabe der Informationen verweigert. Begründet wurde dieses damit, dass es sich um Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse handelt. Vor dem Verwaltungsgericht hat sich jetzt herausgestellt, dass der Kreis Steinfurt nur Informationen über einen Bruchteil der im Beweissicherungsverfahren aufgeführten Grundwassermessstellen hat. Pro Teuto stellt die Frage, wie der Kreis Steinfurt unter diesen Umständen überhaupt die behördliche Auflage bisher überwachen konnte. Das Gericht forderte im Erörterungstermin vom Kreis Steinfurt eine klare Aussage, welche Behörde für die Überwachung des Grundwassers zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Grundwasserverhältnisse in den beiden Steinbrüchen Hohne und Calcis Lienen ist während des laufenden Gerichtsverfahrens vom Kreis Steinfurt auf die Bezirksregierung verlagert worden. Pro Teuto wird nun unverzüglich die erforderlichen Umweltinformationen bei der Bezirksregierung Münster anfordern.