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Eilantrag Rodungsstopp – Aussetzung zumindest bis zu einer Entscheidung über die Entfristung?

Pro Teuto wendet sich erneut an das Ministerium - falls nur bis 2027 abgebaut werden darf, sind Rodungen nicht mehr sinnvoll

Zum Eilantrag bezüglich des Rodungsstopps im Steinbruch Lienen-Höste hat die Bürgerinitiative die Umweltministerin erneut angeschrieben und um die sorgfältige Prüfung der Abbaugenehmigung sowie der FFH-Regelungen gebeten. Insbesondere sind aus Sicht der BI vor einer Entscheidung zur Entfristung der Abbaugenehmigung weitere Rodungen unbedingt zu vermeiden.  Die nachfolgende Pressemitteilung der Bürgerinitiative ist von den Westfälischen Nachrichten in ihrer Print- und Online-Berichterstattung vom 10./11.11.2020 samt einer Erwiderung der Firma Dyckerhoff berücksichtigt worden:

Waldrodungen im Steinbruch Höste nach Eilantrag vorerst ausgesetzt
Der Eilantrag der Bürgerinitiative Pro Teuto an das Umweltministerium NRW zu einem sofortigen Rodungsstopp im Steinbruch Höste zeigt aufschiebende Wirkung: Wie das Ministerium mitteilt, wird von der weiteren Rodung des Waldes solange abgesehen, bis naturschutzfachliche Fragen geklärt sind. Die beteiligten Behörden, die Bezirksregierung Münster und der Kreis Steinfurt prüfen derzeit fachliche und rechtliche Aspekte. Mit der Firma Dyckerhoff sind dazu zeitnah Gespräche vorgesehen. Solange gelte eine Vereinbarung mit der Firma, keine weiteren Rodungen vorzunehmen.
Hintergrund des Eilantrages der Bürgerinitiative ist der Antrag der Firma Dyckerhoff, die bis 2027 befristete Abbaugenehmigung für den westlichen Teil des Bruches Höste zu entfristen und hier weit über das Jahr 2027 hinaus Kalk abzubauen.
Trotz der beabsichtigten Verlängerung des Abbauzeitraumes erklärte die Firma, bis voraussichtlich 2021 – je nach Abbaufortschritt – den gesamten Waldbestand der 1999 genehmigten Abbaufläche roden zu wollen.
Der Bürgerinitiative hatte dagegen angeführt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt sowohl hinsichtlich der geltenden Genehmigungsauflagen als auch der enormen Waldschäden im angrenzenden NATURA 2000-Gebiet als nicht genehmigungskonform und unverträglich zu bewerten sei.
Die 1999 erteilte Abgrabungsgenehmigung sieht eine Inanspruchnahme der Flächen nur in Einzelschritten je nach Abbaufortschritt zu. War nach den Antragsangaben der Firma 2019 noch nahezu der gesamte 10 ha große Antragsbereich „unverritzt“ – also bewaldet und unaufgeschlossen – soll jetzt bis 2021 die Gesamtfläche trotz der beantragten Verlängerung des Abbaus gerodet werden. Im Winter 2019/2020 wurden bereits 5 ha Wald entfernt, so die Bürgerinitiative.
Zudem habe sich aufgrund der gravierenden Waldschäden an den Teutohängen und im angrenzenden NATURA 2000-Gebiet die Situation für das Schutzgebiet und die dort lebenden Arten erheblich verschlechtert. Die vorzeitige, betrieblich nicht notwendige Rodung weiterer 5 ha Wald sei zum jetzigen Zeitpunkt ein weiterer, vermeidbarer schwerer Eingriff für den Teuto.
Die Bürgerinitiative hat sich jetzt erneut an die Umweltministerin Heinen-Esser gewandt, um auf die notwendige Einhaltung der Genehmigungsauflagen und des Naturschutzrechts hinzuweisen, aber auch, um einen Rodungsstopp bis zur Entscheidung über den Antrag zur Entfristung zu erreichen. Schließlich sei es keinesfalls sicher, ob die jetzt zur Rodung anstehenden Flächen tatsächlich bis 2027 abgebaut werden können. Ohne eine Verlängerung der Abbaugenehmigung könnte auch dieser Bereich dann ggf. erhalten bleiben.