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Pro Teuto Stellungnahme zum WN Artikel vom 18. Juni 2015

Pro Teuto Stellungnahme zum WN Artikel vom 18. Juni 2015 „Streit ums Wasser führt zur Klage“

Am 20.Mai 2015 wurde der WN die anhängende Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung in einem ausführlichen persönlichen Informationsgespräch übergeben.

Nachdem die WN zunächst die Stellungnahme seitens der Firma Buzzi/Dyckerhoff GmbH abgewartet hatte, erschien am 18.Juni 2015 dann der Artikel über die Klage der BI Pro Teuto e.V. und der Landesgemeinschaft für Natur und Umwelt (LNU) vor dem Verwaltungsgericht Münster.

In der Klage wird lediglich das Recht zur Einsichtnahme in Umweltinformationen eingefordert. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob durch den Kalkabbau das Grundwasser im Umfeld der Steinbrüche absinkt.

In dem WN Artikel vom 18.06.15 sind einige Umstände unzutreffend wiedergegeben. Aus juristischer Sorgfaltspflicht müssen wir folgendes klarstellen:

  • In dem Artikel wird behauptet: „dass der Grundwasserspiegel sinkt, hat nach Ansicht der BI einen ganz einfachen Grund: Dyckerhoff darf seit dem Jahr 2012 jährlich 175.000 Kubikmeter Wasser abpumpen. Diese Menge fehlt im Grundwasser“.Dieses ist nicht richtig.

    Pro Teuto befürchtet ein Absinken des Grundwasserspiegels verursacht durch den Kalkabbau im Umfeld der drei Steinbrüche Lengerich-Hohne, Lengerich- Höste und Lienen.

    Der Teuto wirkt wie ein riesiger Wasser-Hochbehälter und speichert das Grundwasser. Durch Kalkabbau werden Gesteinsschichten abgebaut und angeschnitten, in der Folge kann Grundwasser aus den Wasser führenden Kalkschichten austreten. In 2012 beantragte die Fa. Dyckerhoff das Abpumpen großer Wassermengen auf dem Werksgelände zur Trockenhaltung der Klinkersilos. Die Genehmigung wurde erteilt.

  • In dem Artikel ist zu lesen, Wolf Krasting habe behauptet, „die Klage müsse noch begründet werden“.Dieses ist nicht richtig.

    Bereits am 13. Mai 2015 wurde dem Verwaltungsgericht Münster unter AZ 1 K94/15 eine sehr detaillierte Klagebegründung übermittelt, welche den vorläufigen Höhepunkt des jetzt einjährigen juristischen Tauziehens um die zum „Betriebsgeheimnis“ erklärten hydrogeologischen Detailinformationen darstellt. Die Klagebegründung wurde der WN am 20.05.15 auch vorgelegt.

  • In dem Artikel wird behauptet, „Pro Teuto will vom Kreis und Bezirksregierung Daten zu Quellen und Hausbrunnen“ und weiter „Datenschutzgründe seien ursächlich für geschwärzte Stellen in einem anderen Bericht, den die BI erhalten habe. Dort ging es um Daten von Privatpersonen“. Durch diese beiden Aussagen könnte der der Eindruck erweckt werden, Pro Teuto habe schützenswerte Daten von Privatpersonen beantragt.Dieses ist nicht richtig.

    Beantragt wurden die Ausbaupläne und geologischen Daten zu den Grundwassermessstellen und Bohrprofilen, die im hydrogeologischen Beweissicherungsverfahren verwendet wurden. Hierbei handelt es sich in keiner Form um schützenswerte Daten von Privatpersonen oder privaten Hausbrunnen.

LINK zum Artikel der WN vom 18.Juni 2015 …

LINK zur Original Pressemitteilung von Pro Teuto vom 20. Mai 2015 …

„…auf Bitten der BI veröffentlichte die WN am 27.06.2015 eine Korrekturdarstellung unter dem Titel „Klagebegründung liegt vor“. Pro Teuto hat sich dafür bedankt und hofft, dass die interessierte Öffentlichkeit noch den Bezug zum ursprünglichen Artikel herstellen kann.“

LINK zum Artikel der WN vom 27.Juni 2015 …