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Mustereinwand Erweiterung Calcis 2022: Bis zum 23.05.2022 sind Einwendungen möglich – jetzt die Erweiterung stoppen!

Jetzt einwenden - der Erweiterung des Steinbruchs Lienen widersprechen!

Bis zum 23.05.2022 einschließlich können Sie der geplanten Erweiterung des Steinbruchs der Fa. Calis in Lienen widersprechen.

Pro Teuto hat dazu einen allgemeinen Mustereinwand und einen Flyer dazu erstellt – oder formulieren Sie selber Ihre eigenen Bedenken und Gründe zum Schutz des Teutoburger Waldes.

Anschreiben Mustereinwand Pro Teuto Download

Flyer Mustereinwand Pro Teuto Download

 

Beziehen Sie erneut Stellung zu dem geänderten Antrag auf Abbau von weiteren 4,7 ha am und im FFH-Gebiet Nördlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg. Jede einzelne Stellungnahme ist wichtig – gemeinsam können wir für den Teuto viel erreichen!

Vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 liegt der geänderte Antrag zur Erweiterung des Steinbruchs Lienen der Fa. Calcis während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:

1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0

2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0

Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der o.g. Dienststelle Kontakt auf, bei der Sie Einsicht nehmen möchten. Zudem ist der UVP-Bericht des Vorhabenträgers parallel zur Auslegung ab 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht.

Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID- 19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.

Etwaige Einwendungen sind auf die vorgesehene Änderung des Ursprungsantrages, somit die Flächenreduzierung der Erweiterung auf 4,7 ha, beschränkt und können vom 21.03.2022 bis einschließlich 23.05.2022 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen. Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich.