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Bezirksregierung Münster lehnt den Antrag der Fa. Calcis Lienen GmbH zur Erweiterung des Steinbruchs um 4,9 ha ab

Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Münster erhoben werden

Die Bezirksregierung Münster hat mit Datum vom 09.12.2022 gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG) und im Amtsblatt 50 vom 16.12.2022 bekannt gegeben:

Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Ablehnung des Antrags zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma Calcis Lienen GmbH –

Bezirksregierung Münster
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V

Die Bezirksregierung Münster hat den Antrag der Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG, Holperdorper Str. 47, 49536 Lienen, vom 18.10.2019 zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb des Steinbruchs auf dem Grundstück Holperdorper Str. 46 in 49356 Lienen in der geänderten Fassung vom 03.02.2022 gemäß § 10 BImSchG i. V. m. § 20 Abs. 2 der 9. BImSchV mit Bescheid vom 09.12.2022 abgelehnt.
Die Ablehnung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG bekannt gemacht und enthält folgenden verfügenden Teil:
„ 1. Ihr Genehmigungsantrag vom 17.07.2019, geändert mit Schreiben vom 03.02.2022, zur Erweiterung Ihres Steinbruchs zur Gewinnung von Kalkstein um 4,7 ha in südlicher Richtung wird abgelehnt.
2. Dieser Bescheid ergeht kostenpflichtig. Die Festsetzung der Kosten erfolgt in einem gesonderten Bescheid.“
Eine Ausfertigung des Ablehnungsbescheides liegt in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 05.01.2023 während der Dienststunden an folgenden Stellen aus:
1. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 0 54 83 / 73 96-0
2. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N 5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251 / 411-0
Die genannten Auslegungsstellen sind für die Öffentlichkeit vom 27. bis 30.12.2022 geschlossen. Die Auslegungsfrist wurde entsprechend verlängert.
Der Bescheid ist parallel zur Auslegung auch auf dem UVP-Portal (www.uvp-verbund.de/nw) verfügbar gemacht.
Mit dem Ende der genannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Ablehnungsbescheid kann bis zum Ablauf der Klagefrist von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Bezirksregierung Münster, unter dem Aktenzeichen – 500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V – schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Im UVP-Portal des Landes NRW ist der Ablehnungsbescheid einsehbar.

In einer Pressemitteilung informiert die Bezirksregierung Münster am 16.12.2022 über den Ablehnungsbescheid.