Aktuell Kalkabbau

Erarbeitungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Kalk

Entwurf für den Teilplan Kalkstein im Regionalrat, Abgrabungsflächen im Teutoburger Wald sollen nicht erweitert werden

Münster, 12.12.2016 Bezirksregierung Münster, offizielle Presseinformation

Münster. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am Montag (12.Dezember 2016) den Erarbeitungsbeschluss für den Teilplan Kalkstein gefasst und damit die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Es geht um Flächen zur Sicherung und zum Abbau des Rohstoffs Kalkstein im Münsterland. Dass der Teilplan Kalk gesondert von dem bereits aufgestellten Regionalplan erarbeitet wird, hatte der Regionalrat 2013 beschlossen. Hauptgrund: Eine beantragte Erweiterung der Abgrabungsbereiche auf den Gebieten der Stadt Lengerich und der Gemeinde Lienen machten eine umfangreiche Prüfung der FFH-Verträglichkeit erforderlich.

Dem Erarbeitungsbeschluss ging im Regionalrat eine sehr intensiv geführte Diskussion über den von der Bezirksregierung vorgelegten Entwurf voraus. Insgesamt werden darin rund 920 Hektar Abgrabungsflächen, davon 250 Hektar neue Bereiche, ausgewiesen. Der Entwurf sieht (neue) Abbauflächen auf dem Gebiet von Beckum, Ennigerloh, Neuenkirchen, Rheine und Wettringen vor. Auch für die mögliche Nachfolgenutzung nach Abschluss der Abgrabungen werden in dem Entwurf bereits Festlegungen getroffen. Die Regionalplanungsbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, den Abbau des Rohstoffs Kalk bedarfsgerecht für einen Planungszeitraum von 35 Jahren zu sichern. Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Nachfrage im gesamten Plangebiet, nicht jedoch auf die Sicherung einzelner betriebsgebundener Standorte für die Zukunft.

Die Unternehmen Calcis und Dyckerhoff hatten eine Erweiterung ihrer Abgrabungsflächen im Teutoburger Wald beantragt, die jedoch erhebliche  Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg“ hätten. Beide Unternehmen erhofften mit Hilfe von  Fachgutachten den Nachweis erbringen zu können, dass eine Ausweitung der bestehenden Abgrabungsflächen planerisch geboten ist und legten im Frühjahr 2016 FFH-Verträg­lich­keits­analy­sen und weitere raumordnerische Bedarfsuntersuchungen vor.  Die Bezirksregierung prüfte die Erweiterungsanträge auch in Bezug auf die Qualität des Rohstoffs, der in den Kalkstein-Lagerstätten des Teutoburger Waldes vorkommt. Außerdem wurde betrachtet, ob andere Lagerstätten im Münsterland als alternative Lösungen wirtschaftlich zumutbar wären. Die Abwägungen zwischen dem Eingriff in das FFH-Gebiet und den von den beiden Unternehmen vorgetragenen Argumenten führten zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung dieser Abgrabungsbereiche im Teutoburger Wald nach Würdigung aller bisher vorliegenden Erkenntnisse nicht möglich ist.

Wie sich aus den vorgelegten Gutachten ergibt, sind an anderer Stelle des Plangebiets noch ausreichende Vorkommen der geforderten Rohstoffqualität vorhanden, auch für Spezialprodukte, wie sie Calcis herstellt. Die vorgetragenen Gründe erfüllen auch nicht die Ausnahmetatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz, um im Fall von Dyckerhoff einen erheblichen Eingriff in das FFH-Gebiet zu rechtfertigen. Der Planentwurf orientiert sich deshalb an den Restlaufzeiten. Der derzeit hier gewonnene Rohstoff für Tiefbohrzement steht noch für Jahrzehnte zur Verfügung.

Der Regionalrat unterstrich, dass mit dem Erarbeitungsbeschluss ein im Ergebnis noch offenes Verfahren beginnt. Die Bezirksregierung wird im Beteiligungsverfahren alle Argumente und Fakten prüfen, die dem Regionalrat eine Abwägung in Bezug auf die Erhaltung der Arbeitsplätze, den Wirtschaftsstandort und die Belange des Naturschutzes ermöglichen. In einem ergänzenden Beschluss zur Vorlage* der Bezirksregierung Münster hat der Regionalrat die Bezirksregierung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Landeregierung NRW Voraussetzungen für eine Versorgungssicherheit über mindestens 35 Jahre zu prüfen und für das Unternehmen Calcis einen Vorschlag zu unterbreiten, der einen Kalkabbau über das Jahr 2018 hinaus ermöglicht.

Der Planentwurf soll mitsamt Planbegründung und Umweltbericht im Januar 2017 öffentlich ausgelegt werden. Die Verfahrensbeteiligten, wie Kreise, Gemeinden und Verbände, sowie die Öffentlichkeit werden dann bis März 2017 Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken und einer Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten soll der entsprechend angepasste Planentwurf möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2017 dem Regionalrat zur Aufstellung vorgelegt werden. Der Teilplan Kalkstein wird dann der Landesplanungsbehörde NRW angezeigt, die ihrerseits eine Rechtsprüfung vornimmt. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Plan rechtswirksam werden.

*Anmerkung von Pro Teuto:

Im Regionalrat werden politische Entscheidungen getroffen, die Mehrheitsverhältnisse machen es möglich, dass einzelne Parteien ihre Interessen durch entsprechende Anträge an den Regionalrat platzieren.

Ausführliche Information der Bezirksregierung zum Sachlichen Teilplan Kalk

Die Mehrheitsverhältnisse im Regionalrat