Aktuell Müllverbrennung

Nachgeholte FFH-Verträglichkeitsprüfung

Fa. Buzzi/Dyckerhoff legt eine „nachgeholte“ FFH Verträglichkeitsprüfung für die Klärschlammverbrennung vor, welche bereits ein weiteres Verfahren, die Erhöhung der Schwermetallfrachten für Eisenoxidträger beinhaltet.

Fa. Dyckerhoff hat durch die Firma Bosch & Partner eine FFH Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VP) erstellen lassen. Diese FFH-VP kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen der FFH Lebensraumtypen durch das Vorhaben der Klärschlammverbrennung ausgeschlossen sind. Die Höhere Landschaftsbehörde /Dezernat 51 hat bereits das Einvernehmen erteilt.

Die Zustimmung des Dez 51 erfolgt aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Berechnungen des Prüfinstituts des Verbands der Zementindustrie vdz und die Messungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vergleichbarkeit einer Prüfung durch das Dez 53 standhalten. Interessant ist, das die FFH-VP neben der beantragten Klärschlammverbrennung auch die noch nicht beantragte, geplante Änderung der Schwermetallgehalte im Eisenoxidträger bereits mitbehandelt. Dazu folgende Erörterungen:

„Im Zuge des Thalliumvorfalls wurden im Nov. 1979 für die zur Verwendung vorgesehenen Eisenoxidträger eine Obergrenze von 700 mg/kg in Summe für die 11 Schwermetalle (Hg, Cd, TI, As, Ni, Pb, Cr, V, Be, Se und Te) festgelegt. …Infolge der weltweit steigenden Nachfrage nach Eisenerzen ist der Preis für die meisten Erze, welche die Kriterien für den damals festgelegten Eisenoxidträger erfüllen, soweit angestiegen, dass eine Verwendung dieser Eisenoxidträger für die Herstellung dieser Spezialklinker aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen ist“. Auszug aus den Antragsunterlagen zur Klärschlammverbrennung TB_UBt 0201/2012/M, Seite 51

Pro Teuto befürchtet, dass in einem bald folgenden, separaten Änderungsantrag höhere Schwermetallfrachten im Eisenoxidträger beantragt werden sollen. Der Eisenoxidträger wird mit bis zu 15 Tonnen pro Stunde verbrannt. Das sind ca. 360 Tonnen pro Tag. Die Antragsunterlagen für die Klärschlammverbrennung berücksichtigen bereits das nächstfolgende Verfahren, ohne dass der Antrag jedoch gestellt wurde. Pro Teuto hat in der Stellungnahme dieses Vorgehen scharf kritisiert. Es stellt sich die Frage, warum dieser Antrag zurückgehalten wird obwohl bereits klar ist, dass er gstellt werden soll.