Aktuell Müllverbrennung

Pro Teuto fordert die Rücknahme der Genehmigungen zur Müllverbrennung in Lengerich

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In den Jahren 2005 und 2007 wurde die Mitverbrennung von diversen Kunststoffen und chemischen Lösemitteln im Zementwerk Lengerich in erheblichen Mengen genehmigt. Obwohl beide Bescheide inzwischen bestandskräftig sind, hat die Bürgerinitiative jetzt die Rücknahme der beiden Genehmigungen bei der Bezirksregierung Münster beantragt.

Im Wirkungsbereich des Zementwerkes befinden sich nicht nur Schulen und Kindergärten, sondern auch das bedeutende Naturschutzgebiet Teutoburger Wald (NATURA 2000/FFH-Gebiet). Nach Auffassung von Pro Teuto hätte damals zwingend eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach europäischen Richtlinien durchgeführt werden müssen. Die seinerzeit von der Firma Dyckerhoff AG eingereichten Antragsunterlagen enthielten aus Sicht der Bürgerinitiative keine qualifizierte Prüfung im Sinne dieser Richtlinien. In 2005 wurden Ausnahmeregelungen zugelassen, wonach die für Zementwerke üblicherweise zulässigen Grenzwerte für bestimmte Stoffe überschritten werden dürfen. Das Genehmigungsverfahren im Jahr 2007 erfolgte zudem ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.  Pro Teuto sieht insgesamt viele Gründe, um die Rücknahme der erteilten Genehmigungen einzufordern.