Aktuell Müllverbrennung

Das Recht zur Einsichtnahme der Antragsunterlagen – ein Bürgerrecht

Die Firma Buzzi/Dyckerhoff hat ca. 700 Seiten Antragsunterlagen zur Klärschlammverbrennung am 23.01.2013 in Papierform bei der Bezirksregierung eingereicht. Am 15.02.2013 bittet die Bezirksregierung Münster in ihrem Anschreiben an die beteiligten Träger öffentlicher Belange, ihre Stellungnahme zusätzlich per e-mail an die Bezirksregierung zu senden, um eine elektronische Weiterverarbeitung der Stellungnahmen zu ermöglichen.

Daraufhin beantragte Pro Teuto e.V. ebenfalls, die Antragsunterlagen der Fa. Dyckerhoff AG in elektronischer Form zu erhalten, denn was für die Einwender gilt, sollte auch für die Antragsteller gelten. Diese Bitte wurde von der Bezirksregierung abgelehnt. Wer also die 700 Seiten Antragsunterlagen lesen wollte, konnte dieses nur in der Stadtverwaltung in Lengerich – oder bei der Bezirksregierung in Münster tun. Die Frist zur Einsichtnahme ist bereits am 25.03.13 abgelaufen.