Aktuell Müllverbrennung

Amtliche Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren Klärschlammverbrennung im Dauerbetrieb

Öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 25.02.2013 bis 25.03.2013

Die Dyckerhoff AG-Werksgruppe Nord, Werk Lengerich- hat mit Datum vom 23.01.2013 – einen Antrag zur Änderung und zum Betrieb ihres Zementwerkes auf dem Grundstück in 49525 Lengerich, Lienener Str. 89, Gemarkung Lengerich, Flur 110, Flurstück 739 vorgelegt.

Gegenstand des Antrags ist die Mitverbrennung von kommunalem, mechanisch entwässertem Klärschlamm in der Drehofenlinie 8. Dabei sollen max 10t Klärschlamm pro Stunde stofflich und thermisch verwertet werden. Gemäß der 4.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) …bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Quellen:  Amtsblatt der BR Münster / Westfälische Nachrichten 22.02.2013