Aktuell Kalkabbau Themen

Geplante Änderung des Landesentwicklungsplans

Jetzt Einwände erheben!

Die Bürgerinitiative Pro Teuto e.V. setzt sich seit 7 Jahren für den Erhalt des Teutoburger Waldes (FFH Gebiet DE 3813-302 Teutoburger Wald) ein. Jetzt bitten wir Sie um Ihre freundliche Unterstützung!

Die Entscheidung des Regionalrates in Münster vom 25.Juni 2018, keine neuen Kalkabbauflächen im Teutoburger Wald auszuweisen, ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Trotzdem ist die Gefahr noch nicht gebannt, dass in neuen Verfahren wieder Erweiterungsflächen für den Kalkabbau im Teuto beantragt werden.

Aktuell gibt es ein Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans (LEP) in NRW. Die geplanten Änderungen könnten sich zukünftig sehr negativ auf den Schutz des Teutoburger Waldes auswirken. Die Naturschutzverbände in NRW haben unter anderem zu diesen Punkten Stellung genommen. Pro Teuto möchte diese Änderung des Landesentwicklungsplans deshalb verhindern, dafür brauchen wir jedoch Ihre Unterstützung!

Sie haben bis zum 15.07.2018 die Möglichkeit, in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren Ihre Meinung zu äußern. Das ist Ihr gutes Bürgerrecht. Sie haben dadurch keine Nachteile oder Kosten.

Nachstehend haben wir für Sie eine entsprechende Einwendung vorformuliert. Die Teilnahme dauert also nur ca. 2 Minuten.

Wir bitten Sie, selbst verfasste Einwände oder die nachstehende Muster-Einwendung per Mail bis zum 15.07.2018 an die folgende Mail Adresse zu schicken: landesplanung@mwide.nrw.de

Bitte vervollständigen Sie Ihre Mail unbedingt mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse, damit Ihre Einwendung auch rechtsgültig ist.

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung!

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Mustereinwendung:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Hiermit erhebe ich Einwendung gegen die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans in Bezug auf den Abbau nicht-energetischer Rohstoffe (Ziele 9.2.1 und 9.2.2):

Begründung:

Nach jahrelanger Prüfung und sorgfältiger Abwägung der Interessen zwischen Naturschutz und Kalk verarbeitender Industrie hat die Bezirksregierung Münster dem Regionalrat Münster vorgeschlagen, keine weiteren Kalkabbauflächen im NATURA 2000/ FFH Schutzgebiet „Teutoburger Wald*“ regionalplanerisch auszuweisen. Der Regionalrat hat am 25.Juni 2018 diesen Beschluss gefasst.

Die nunmehr geplante Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) stellt diesen Beschluss und die gründliche Arbeit der Bezirksregierung in Frage und schafft neue rechtliche Vorrausetzungen, die zukünftig eine weitere Ausweitung der Kalkabbaugebiete in das Schutzgebiet doch noch möglich machen, z.B. in einem neuen Verfahren.

Hintergrund:

Der noch gültige LEP sieht vor, dass Bereiche für den Kalkabbau als „Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten“ festgelegt sind. Das bedeutet, der Kalkabbau hat innerhalb des Abbaugebietes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen (z.B. Naturschutz), außerhalb des Abbaugebietes ist die Rohstoffgewinnung nicht zulässig. Durch diese Steuerungsfunktion kann eine gesamträumliche Planung in NRW erfolgen mit dem Ergebnis, dass der Kalk dort abgebaut wird, wo der Eingriff in die Umwelt relativ konfliktarm ist.

Die geplante Änderung des LEP führt zu einer Abkehr von der gesamträumlichen Planung in NRW für den Rohstoff Kalk. Die bisherige Regelung soll für Kalk nicht mehr gelten. Demnach wären in zukünftigen Verfahren die Erweiterungsflächen im Teutoburger Wald erneut in der Diskussion.

Der Nutzungskonflikt zwischen Industrie und europäischem Naturschutz im FFH Gebiet Teutoburger Wald besteht seit mehr als 25 Jahren. Mit der geplanten Änderung des LEP könnten sich die Interessen der Kalk verarbeitenden Industrie in zukünftigen Verfahren gegen den Schutz des europäischen Naturerbes durchsetzen.

Vorhaben zur Rohstoffgewinnung sind in der Regel konfliktträchtige Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Freiraumfunktionen (Arten-, Biotopschutz, Böden, Grundwasser, Fließgewässer/Auen, Landschaftsbild) führen können. Die Regionalplanung muss deshalb weiterhin den Rohstoffabbau verantwortlich und gesamträumlich steuern können, um einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten.

Die geplante Änderung des LEP wird deshalb von mir abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Name:

Adresse:

(Bitte entnehmen Sie meinen Namen und meine vollständige Adresse aus der Mail).

(Diese Einwendung ist auch ohne Unterschrift gültig).