Aktuell Kalkabbau Wasser und Quellen

Dyckerhoff beantragt Entfristung der Abbaugenehmigung von 1999

Entfristung der Abbaugenehmigung 1999 über das Jahr 2027 hinaus für die Steinbrüche in Hoeste und Hohne

Während die Rodungsarbeiten im Steinbruch Höste weitergehen, hat die Firma Dyckerhoff in ihrem Infobrief Werk Lengerich – Nr. 3, November 2019 bekannt gegeben, eine Entfristung ihrer aktuellen Abbaugenehmigungen für die Steinbrüche in Hohne und Höste am 14.11.2019 beantragt zu haben. 2027 laufen die Genehmigungen der Bezirksregierung Münster vom 25.02.1999 zum Abbau von Kalkgestein nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dort aus.

Die Firma begründet den Entfristungsantrag damit, dass der vorhandene Rohstoff bis Februar 2027 nicht abgebaut sein wird.

Über das weitere Verfahren, die Termine und Orte der öffentlichen Auslegung werden die zuständigen Behörden informieren.