Die Einwendungsfrist zum Abbauantrag in Lienen endete am 03.02.2020, für den Antrag zur Entfristung des Steinbruches in Lengerich-Hohne konnten noch bis zum 11.03.2020 Einwendungen abgegeben werden.
Die Bezirksregierung Münster hatte zu beiden Verfahren die öffentliche Erörterungstermine bekanntgegeben, die aufgrund der Pandemie mehrfach verschoben werden mussten.
Im Amtsblatt vom 24.07.2020 und als Bekanntmachung sowie in den Westfälischen Nachrichten veröffentlicht die Bezirksregierung Münster einen neuen Erörterungstermin für das Verfahren Erweiterung Calcis:
Der Erörterungstermin findet am 25.08.2020, 10:00 Uhr in der Gempthalle Lengerich statt.
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)-Termin für den Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren Calcis Lienen GmbH & Co. KG
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha. Mit Bekanntmachung vom 03.06.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt und in den Westf. Nachrichten am 12.06.2020) wurde aufgrund der Corona-Situation der für den 22.06.2020 vorgesehene Erörterungstermin vorerst abgesagt. Unter Beachtung der ab dem 15.07.2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist es nunmehr möglich einen Erörterungstermin durchzuführen. Der Erörterungstermin findet somit am 25.08.2020, 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich statt.Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Hinweis zu erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen: Im Rahmen des Erörterungstermins werden sowohl hygienische als auch organisatorische Maßnahmen sowohl zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus als auch zum Schutz einer weiteren Verbreitung getroffen. Es ist daher notwendig, während der Einlasskontrolle sowie beim Fortbewegen in den Veranstaltungsräumlichkeiten, insbesondere beim Aufsuchen der Sanitär-Anlagen, einen geeigneten Mund-Nase-Schutz zu tragen. Während der Erörterung ist das Tragen einer Schutzmaske am Sitzplatz, der jedem Teilnehmer für den Termin zugewiesen wird, nicht zwingend notwendig und bleibt insofern freigestellt. Für die Einlasskontrolle und die Zuordnung eines festen Sitzplatzes müssen die Teilnehmer einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können, aus dem sich mindestens Name und Anschrift ergeben. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/da-tenschutz/53/index.html.
Bezirksregierung Münster
Am 12.06.2020 hatte die Bezirksregierung den Erörterungstermin noch verschieben müssen:
Erweiterung des Calcis-Steinbruches in Lienen zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha.
Der Erörterungstermin zum Erweiterungsantrag Calcis in Lienen ist vom 22.06.2020 (zunächst war der 24.03.2020 vorgesehen) ein weiteres Mal – zunächst auf unbestimmte Zeit – verschoben worden. Die Bezirksregierung Münster schreibt dazu:
Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Verlegung des Erörterungstermins
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V Münster, den 03.06.2020 dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt.
Aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19/Sars-CoV-2) wird der für den 22.06.2020 vorgesehene Erörterungstermin gem. 17 Abs. 1 der 9.BImSchV erneut abgesagt.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit soll jedoch im weiteren Verfahren stattfinden. Ob dies im Wege der Durchführung eines Erörterungstermines mit einer großen Anzahl von Einwenderinnen und Einwendern unter „Corona-Regeln“ (Abstände, Maskenpflicht, Desinfektion) in einem ausreichend großen und entsprechend gestalteten Raum stattfinden kann, wird intensiv geprüft.
Ein neuer Termin wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster sowie in den Westfälischen Nachrichten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Bezirksregierung Münster
Die Westfälischen Nachrichten berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 15.06.2020, dass die Bezirksregierung Münster auch die Option prüfe, den Erörterungstermin mittels einer Online-Beteiligung durchzuführen.
Die Einwendungsfrist zum Abbauantrag in Lienen endete am 03.02.2020, für den Antrag zur Entfristung des Steinbruches in Lengerich-Hohne konnten noch bis zum 11.03.2020 Einwendungen abgegeben werden.
Die Bezirksregierung Münster hatte zu beiden Verfahren die öffentliche Erörterungstermine bekanntgegeben, die aufgrund der Pandemie mehrfach verschoben werden mussten.
Im Amtsblatt vom 24.07.2020 und als Bekanntmachung sowie in den Westfälischen Nachrichten veröffentlicht die Bezirksregierung Münster einen neuen Erörterungstermin für das Verfahren Erweiterung Calcis:
Der Erörterungstermin findet am 25.08.2020, 10:00 Uhr in der Gempthalle Lengerich statt.
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)-Termin für den Erörterungstermin im Genehmigungsverfahren Calcis Lienen GmbH & Co. KG
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha. Mit Bekanntmachung vom 03.06.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt und in den Westf. Nachrichten am 12.06.2020) wurde aufgrund der Corona-Situation der für den 22.06.2020 vorgesehene Erörterungstermin vorerst abgesagt. Unter Beachtung der ab dem 15.07.2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist es nunmehr möglich einen Erörterungstermin durchzuführen. Der Erörterungstermin findet somit am 25.08.2020, 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich statt.Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Hinweis zu erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen: Im Rahmen des Erörterungstermins werden sowohl hygienische als auch organisatorische Maßnahmen sowohl zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus als auch zum Schutz einer weiteren Verbreitung getroffen. Es ist daher notwendig, während der Einlasskontrolle sowie beim Fortbewegen in den Veranstaltungsräumlichkeiten, insbesondere beim Aufsuchen der Sanitär-Anlagen, einen geeigneten Mund-Nase-Schutz zu tragen. Während der Erörterung ist das Tragen einer Schutzmaske am Sitzplatz, der jedem Teilnehmer für den Termin zugewiesen wird, nicht zwingend notwendig und bleibt insofern freigestellt. Für die Einlasskontrolle und die Zuordnung eines festen Sitzplatzes müssen die Teilnehmer einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können, aus dem sich mindestens Name und Anschrift ergeben. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.brms.nrw.de/de/da-tenschutz/53/index.html.
Bezirksregierung Münster
Am 12.06.2020 hatte die Bezirksregierung den Erörterungstermin noch verschieben müssen:
Erweiterung des Calcis-Steinbruches in Lienen zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha.
Der Erörterungstermin zum Erweiterungsantrag Calcis in Lienen ist vom 22.06.2020 (zunächst war der 24.03.2020 vorgesehen) ein weiteres Mal – zunächst auf unbestimmte Zeit – verschoben worden. Die Bezirksregierung Münster schreibt dazu:
Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) – Verlegung des Erörterungstermins
500-53.0043/19/0285156-0001/0002.V Münster, den 03.06.2020 dez53@brms.nrw.de
Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 – 127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 – 227) beantragt.
Aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus (COVID-19/Sars-CoV-2) wird der für den 22.06.2020 vorgesehene Erörterungstermin gem. 17 Abs. 1 der 9.BImSchV erneut abgesagt.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit soll jedoch im weiteren Verfahren stattfinden. Ob dies im Wege der Durchführung eines Erörterungstermines mit einer großen Anzahl von Einwenderinnen und Einwendern unter „Corona-Regeln“ (Abstände, Maskenpflicht, Desinfektion) in einem ausreichend großen und entsprechend gestalteten Raum stattfinden kann, wird intensiv geprüft.
Ein neuer Termin wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster sowie in den Westfälischen Nachrichten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Bezirksregierung Münster
Die Westfälischen Nachrichten berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 15.06.2020, dass die Bezirksregierung Münster auch die Option prüfe, den Erörterungstermin mittels einer Online-Beteiligung durchzuführen.