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Eilantrag Rodungsstopp: Kreis Steinfurt sieht keine Handhabe für einen temporären Erhalt der Waldbereiche im Bruch Höste

UNB ST geht von der Rechtmäßigkeit weiterer Rodungen aus

Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Naturschutz, Energie und Entsorgung wurde am 01.12.2020 auf Initiative der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen auch über den Themenkomplex Eilantrag Rodungsstopp des verbliebenen Waldes im Steinbruch Höste verhandelt.

Der Kreis Steinfurt stellte die Ergebnisse der Überprüfungen hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bestimmungen und des Gebietsschutzes sowie der mit der Bezirksregierung geführten Gespräche dar. Danach sei die jetzt beabsichtigte Rodung der gesamten Genehmigungsfläche aus 1999 im Steinbruch Höste nicht zu beanstanden.

Auch hinsichtlich der Abbaugenehmigung sieht das Umweltamt des Kreises keine Bestimmung durch die jetzt beabsichtigten Waldrodungen verletzt. Damit wäre vor der endgültigen Entscheidung über die Entfristung der derzeit nur bis 2027 gültigen Abbaugenehmigung aus Sicht des Kreises eine Rodung des Waldbestandes möglich.

 

Pro Teuto wird sich weiterhin für eine Aussetzung der Waldrodungen mindestens bis zur Entscheidung über den Entfristungsantrag des Bruches Höste einsetzen.