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Entfristungsantrag Hohne der Dyckerhoff AG – Erörterungstermin findet ersatzweise als Online-Konsultation statt – Einwandfrist 30.06.2021

Für die Online-Konsultation werden der Öffentlichkeit die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen ab dem 31.05.2021 bis einschließlich zum 30.06.202 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zugänglich gemacht

Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 20/2021 vom 21.05.2021 und in den Westfälischen Nachrichten vom 21.05.2021 zum Entfristungsantrag Steinbruch Hohne der Fa. Dyckerhoff die ersatzweise Durchführung einer Online-Konsultation anstelle des Erörterungstermins bekannt gegeben:

Bekanntmachung der Durchführung einer ersatzweisen Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2-4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Genehmigungsverfahren Dyckerhoff GmbH

Bezirksregierung Münster Dezernat 53

Az.: 500-53.0070/19/0226116/0004.V

Münster, den 14.05.2021

Domplatz 1-3, 48143 Münster dez53@brms.nrw.de

Die Firma Dyckerhoff GmbH hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruchs Lengerich/Hohne auf dem Grundstück Lienener Str. 89 in 49525 Lengerich (Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124 – 127) beantragt. Beabsichtigt ist der Weiterbetrieb auf bislang befristet genehmigten Steinbruchflächen. Mit Bekanntmachung vom 14.01.2021, veröffentlicht am 22.01.2021, wurde der für den 27.01.2021 vorgesehene Erörterungstermin aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Es wurde zugleich angekündigt, das weitere Vorgehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt zu machen. Wegen der weiterhin geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus, wird anstelle eines Erörterungstermins ersatzweise eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 4 Plan-SiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Sätze 2–4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt. Für die Online-Konsultation werden der Öffentlichkeit die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen ab dem 31.05.2021 bis einschließlich zum 30.06.202 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (https://www.bezreg-muenster.de/ > Umwelt und Natur > Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren > Laufende Verfahren) zugänglich gemacht. Zur Teilnahme berechtigt sind neben der Genehmigungsbehörde, der Antragstellerin und den Trägern öffentlicher Belange ausschließlich Personen, die vom 27.01.2020 bis einschließlich 11.03.2020 zu diesem Genehmigungsverfahren rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (vgl. § 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG). Diese Personen können sich zu den zugänglich gemachten Informationen unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bis zum 30.06.2021 schriftlich oder elektronisch äußern.Die Äußerungen sind mit Namen und der vollen Anschrift zu versehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach der Online-Konsultation allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/53/index.html

Bez.Reg. Mstr. 2021 S. 178