Vom 31.05. bis zum 30.06.2021 sind die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zur Online-Konsultation von der Bezirksregierung Münster für jede Interessierte und jeden Interessierten hier zugänglich gemacht worden.
Die Bezirksregierung führt dazu aus:
An der Online-Konsultation dürfen neben der Genehmigungsbehörde, der Antragstellerin und den Trägern öffentlicher Belange ausschließlich Personen, die vom 27.01.2020 bis einschließlich 11.03.2020 zu diesem Genehmigungsverfahren rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (vgl. § 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG). Diese Personen können sich zu den zugänglich gemachten Informationen unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bis zum 30.06.2021 schriftlich oder elektronisch äußern.Die Äußerungen sind mit Namen und der vollen Anschrift zu versehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach der Online-Konsultation allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Firma Dyckerhoff GmbH hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruchs Lengerich/Hohne auf dem Grundstück Lienener Str. 89 in 49525 Lengerich (Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124 – 127) beantragt. Beabsichtigt ist der Weiterbetrieb auf bislang befristet genehmigten Steinbruchflächen. Mit Bekanntmachung vom 14.01.2021, veröffentlicht am 22.01.2021, wurde der für den 27.01.2021 vorgesehene Erörterungstermin aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Es wurde zugleich angekündigt, das weitere Vorgehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt zu machen. Wegen der weiterhin geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus, wird anstelle eines Erörterungstermins ersatzweise eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 4 Plan-SiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Sätze 2–4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.
Online-Konsultation zum Genehmigungsverfahren Dyckerhoff – Entfristung Teilbereich im Steinbruch Lengerich-Hohne
Vom 31.05. bis zum 30.06.2021 sind die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zur Online-Konsultation von der Bezirksregierung Münster für jede Interessierte und jeden Interessierten hier zugänglich gemacht worden.
Die Bezirksregierung führt dazu aus:
An der Online-Konsultation dürfen neben der Genehmigungsbehörde, der Antragstellerin und den Trägern öffentlicher Belange ausschließlich Personen, die vom 27.01.2020 bis einschließlich 11.03.2020 zu diesem Genehmigungsverfahren rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (vgl. § 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG in Verbindung mit § 10 Abs. 6 BImSchG). Diese Personen können sich zu den zugänglich gemachten Informationen unter Angabe des o.g. Aktenzeichens bis zum 30.06.2021 schriftlich oder elektronisch äußern.Die Äußerungen sind mit Namen und der vollen Anschrift zu versehen. Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach der Online-Konsultation allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Firma Dyckerhoff GmbH hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruchs Lengerich/Hohne auf dem Grundstück Lienener Str. 89 in 49525 Lengerich (Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124 – 127) beantragt. Beabsichtigt ist der Weiterbetrieb auf bislang befristet genehmigten Steinbruchflächen. Mit Bekanntmachung vom 14.01.2021, veröffentlicht am 22.01.2021, wurde der für den 27.01.2021 vorgesehene Erörterungstermin aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Es wurde zugleich angekündigt, das weitere Vorgehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt zu machen. Wegen der weiterhin geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus, wird anstelle eines Erörterungstermins ersatzweise eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 4 Plan-SiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Sätze 2–4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.
Online-Konsultation zum Genehmigungsverfahren Dyckerhoff – Entfristung Teilbereich im Steinbruch Lengerich-Hohne