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Erkundungsbohrungen: Auch im Kreisumweltausschuss Steinfurt umstritten

Zuständigkeitsfrage führt zum Verweis an den Kreisausschuss

Die beantragten Erkundungsbohrungen für eine geplante unterirdische Transportverbindung zwischen den Steinbrüchen Lengerich-Hohne und Lienen-Höste sind auch im Ausschuss für Umwelt, Klima, Naturschutz, Energie und Entsorgung des Kreises Steinfurt umstritten: Nach der Ablehnung des Antrages durch den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt am 07.09.2021 ist auch im zuständigen Kreisumweltausschuss am 30.09.2021 kein Konsens erreicht worden.

Durch die Ablehnung im Naturschutzbeirat ist eine Entscheidung durch die Vertretungskörperschaft des Kreises notwendig geworden. Im LNatSchG §75 heißt es dazu:

(1) Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Absatz 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Die Sätze 2 bis 5 gelten auch für die beabsichtigte Erteilung von wesentlichen Ausnahmen von Verboten in Naturschutzgebieten, soweit es sich dabei nicht um gebundene Entscheidungen handelt.

Aufgrund der ablehnenden Haltung der SPD- und Grünen-Fraktion drohte auch im Kreisumweltausschuss die Ablehnung des Antrages, was einen entsprechenden Bescheid an die kalkabgrabende Firma zur Folge gehabt hätte. Im Umweltausschuss wurde die Entscheidung jetzt aber aufgrund der Zuständigkeitsfrage in den Kreisausschuss verwiesen. Die Westfälischen Nachrichten berichten in ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 02.10.2021 über die Sitzung des Kreisumweltausschusses.

Zuvor hatten die Naturschutzverbände dem Kreis Steinfurt eine ablehnende Stellungnahme übermittelt und die Entscheidung des Naturschutzbeirates ausdrücklich begrüßt.