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Erkundungsbohrungen: Naturschutzbeirat lehnt Antrag ab – Naturschutzverbände mit ablehnender Stellungnahme

Vor der Entscheidung im parallel laufenden Entfristungsverfahren kein weiterer Eingriff in das FFH-Gebiet

Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt hat den Antrag zu Erkundungsbohrungen für eine geplante unterirdische Transportverbindung zwischen den Steinbrüchen Lengerich-Hohne und Lienen-Höste mit großer Mehrheit abgelehnt.

Das weitere Vorgehen ist im §75 zu Befreiungen und Ausnahmen des Landesnaturschutzgesetzes NRW entsprechend des §67 BNatSchG geregelt:

(1) Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Absatz 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Die Sätze 2 bis 5 gelten auch für die beabsichtigte Erteilung von wesentlichen Ausnahmen von Verboten in Naturschutzgebieten, soweit es sich dabei nicht um gebundene Entscheidungen handelt.

Die Naturschutzverbände unterstützen die Entscheidung des Naturschutzbeirates mit einer ablehnenden Stellungnahme zum Antrag ausdrücklich. In ihrer Print- und Online-Ausgabe vom 21./22.09.2021 berichteten die Westfälischen Nachrichten über die Hintergründe.