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Entfristung Hohne: Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 29.11.-13.12.2021 in Lengerich, Lienen und Münster

Bezirksregierung veröffentlicht im Amtsblatt die Genehmigung zur wesentlichen Änderung zum Betrieb des Steinbruchs Hohne

Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt 47/2021 am 26.11.2021 und parallel auch auf der Internetseite zu Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der BR die Genehmigung zur wesentlichen Änderung zum Betrieb im Steinbruch Hohne veröffentlicht. Vom 29.11. bis zum 13.12.2021 liegt der Genehmigungsbescheid in den Amtsstuben in Lengerich, Lienen und Münster aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt, dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der einmonatigen Klagefrist maßgebend:

Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Bezirksregierung Münster 48147 Münster, den 16.11.2021

500-53.0070/19/0226116/0004.V

Die Bezirksregierung Münster hat der Firma Dyckerhoff GmbH mit Datum vom 15.11.2021 die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruchs Lengerich/Hohne mit folgendem verfügenden Teil erteilt:“Hiermit erteile ich Ihnen gemäß §§ 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV), die Genehmigung zur Ausnutzung der Genehmigung der Bezirksregierung Münster – Az.: 56-60.012.0098.0201.2 vom 25.02.1999 durch Aufhebung der Befristung B.2 für den Steinbruch „Hohner Berg“ in Lengerich über den 31.01.2027 hinaus. Die vorgenannte Genehmigung gilt fort, soweit sie nicht durch diesen Bescheid geändert wird.

Die Anlage darf auf dem Grundstück in Lengerich, Lienener Str. 89, Gemarkung Lengerich, Flur 27, Flurstücke 6, 10, 11, 16, 114, 117, 124, 125, 126 und 127 (vormals 6, 10, 11, 16, 17, 18, 107, 114, 115 und 116, siehe Bescheid vom 25.02.1999) betrieben werden.

Die Anlage ist entsprechend der mit dieser Genehmigung durch Schnur und Siegel verbundenen Antragsunterlagen zu betreiben, soweit in den Nebenbestimmungen nichts Anderes bestimmt ist.

Die Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmi-gung.

Zugleich wird hiermit das von der Stadt Lengerich versagte Einvernehmen ersetzt.

I.1. Weitere Entscheidungen

Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden.“

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom 15.11.2021 in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 während der Dienststunden an folgenden Stellen ausliegt:

  1. Stadt Lengerich, Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 522, Tecklenburger Str. 2-4, 49525 Lengerich, Tel.-Nr.: 05481/33-522
  2. Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 14, Hauptstraße 14, 49536 Lienen, Tel.-Nr.: 05483/7396-21, e-mail: m.micke@lienen.de
  3. Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N5011, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, Tel.-Nr.: 0251/411-0

Der Genehmigungsbescheid kann aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus (COVID-19/Sars-CoV-2) nur unter Vereinbarung eines Termins, während der Dienststunden, eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Behörde Kontakt auf.

Parallel zur Auslegung ist der Genehmigungsbescheid auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (https://www.bezreg-muenster.de/ > Umwelt und Natur > Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren > Laufende Verfahren) verfügbar gemacht.

Sollte es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus (COVID19/Sars-CoV-2) mit den oben genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich sein in den Genehmigungsbescheid Einsicht nehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster unter der Tel.-Nr.: 0251/411-0, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der Klagefrist maßgebend.

Ich weise darauf hin, dass die Genehmigung unter Festsetzungen zum Immissionsschutz, Gewässerschutz sowie Landschafts- und Naturschutz ergangen ist.

Der Genehmigungsbescheid kann bis zum Ablauf der Klagefrist von denjenigen die Einwendungen erhoben haben, bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 – Immissionsschutz, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster unter dem Aktenzeichen – 500-53.0070/19/0226116-0004.V – schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gemachten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden.