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Entfristung Steinbruch Höste – Pressemitteilung der Bürgerinitiative Pro Teuto

Genehmigung aus Sicht von Pro Teuto rechtlich und ökologisch problematisch

In der Ausgabe vom 11.12.2024 nehmen die Westfälischen Nachrichten Bezug auf die Pressemitteilung der Bürgerinitiative Pro Teuto.

Pressemitteilung Pro Teuto e.V.

Kreis Steinfurt genehmigt Entfristung – Abbau in der Tiefe wird jedoch untersagt

Mit Datum vom 25.11.2024 hat der Kreis Steinfurt den Antrag der Firma Buzzi/Dyckerhoff
GmbH auf zeitliche Entfristung des bisher nur bis 2027 erlaubten Abbaus auf
Erweiterungsflächen im Steinbruch Höste genehmigt.
Die Genehmigung ist allerdings nur unter strengen Auflagen ausgesprochen worden. So
wird zum Schutz der grundwasserabhängigen Lebensräume die bisher genehmigte
Abbautiefe deutlich angehoben– von 125 m auf 151 m über Normalnull (NN).

Die Bürgerinitiative Pro Teuto erkennt das Bemühen des Kreises Steinfurt an, in einem
fünfjährigen Verfahren bei der Entscheidungsfindung die verschiedensten Aspekte des
Antrags detailliert geprüft zu haben. So sind einige Kernforderungen der Bürgerinitiative
erfüllt worden:

– Die ursprünglich geplante Abgrabungstiefe wurde signifikant nach oben korrigiert, sodass
nun ein größerer Abstand zwischen der Abbruchkante und dem zu erwarteten höchsten
Grundwasserstand eingehalten werden muss.

– Zahlreiche Auflagen zum Schutz der Quellbereiche und sensibler Naturflächen wurden festgeschrieben.

– Zudem wurde die Berichtspflicht der verantwortlichen Firma verschärft, weitere Grundwasser-Messstellen (GWMS) werden nun endlich eingerichtet.

Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die Kritik an der Genehmigung bestehen:

Das Netz der Grundwasser-Messstellen (GWMS) ist nach Einschätzung der Fachbehörde
LANUV seit 25 Jahren im Bereich Lienen-Höste mangelhaft. Die aktuelle Genehmigung
basiert daher aus Sicht der Naturschutzverbände auf unzureichenden Daten und lässt eine
langfristige Prognose zu den Auswirkungen des Kalkabbaus auf die schützenswerten
Lebensräume nicht zu. Das Vorhaben steht damit trotz der ausgesprochenen Auflagen in
direktem Widerspruch zum Schutz der Lebensräume.

Die Abbaufläche wurde im Jahr 2018 im Regionalplan (Sachlicher Teilplan Kalk) als
Vorranggebiet für den Kalkabbau festgelegt. Diese Festlegung erfolgte ohne eine Fauna-
Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Pro Teuto reichte daraufhin damals in
Kooperation mit den Naturschutzverbänden eine Rüge der Rechtswidrigkeit ein. Infolge der
regionalplanerischen Festlegungen als Vorranggebiet setzen sich Abbauvorhaben auf den
nachgelagerten Planungsebenen juristisch leichter durch. Dieses stellt aus Sicht der
Naturschutzverbände einen Verfahrensfehler dar, da die FFH-VP bereits auf der Ebene des
Sachlichen Teilplans Kalk hätte erfolgen müssen.

Die Genehmigung bleibt trotz einiger Verbesserungen und zusätzlicher Auflagen aus Sicht
der Bürgerinitiative Pro Teuto in rechtlicher und ökologischer Hinsicht problematisch. Die in
der Genehmigung festgelegten Bedingungen können den Schutz des umliegenden FFHGebietes
nicht dauerhaft sicherstellen. Die Schädigung des Gebietes erfolgt schleichend, und
einmal zerstörte Lebensräume sind unwiederbringlich verloren. Die Bürgerinitiative hält ihre
Kritikpunkte aufrecht, und setzt sich auch weiterhin für den Schutz des Teutos ein.