Die Bezirksregierung Münster korrigiert mit Schreiben vom 03.12.2021 den Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der
Bezirksregierung Münster vom 15.11.2021 zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 25.02.1999 für
die Erweiterungsflächen des Kalksteinbruchs „Hohner Berg” in Lengerich
Aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit wird die Begründung des o.a. Genehmigungsbescheides gemäß § 42 VwVfG NRW a geändert:
a) Seite 9: „Die Unterlagen haben folgenden Behörden / Stellen
vorgelegen“
b) Seite 10: „Diese Stellen haben die Unterlagen geprüft und abgesehen
von Vorschlägen für verschiedene Nebenbestimmungen
für die Genehmigung, mit Ausnahme der Stadt Lengerich (siehe
VI.3) und dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
für BUND, NABU, LNU NRW und Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald, keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb
der Anlage erhoben.“
Die Bezirksregierung Münster korrigiert mit Schreiben vom 03.12.2021 den Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der
Bezirksregierung Münster vom 15.11.2021 zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 25.02.1999 für
die Erweiterungsflächen des Kalksteinbruchs „Hohner Berg” in Lengerich
Aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit wird die Begründung des o.a. Genehmigungsbescheides gemäß § 42 VwVfG NRW a geändert:
a) Seite 9: „Die Unterlagen haben folgenden Behörden / Stellen
vorgelegen“
b) Seite 10: „Diese Stellen haben die Unterlagen geprüft und abgesehen
von Vorschlägen für verschiedene Nebenbestimmungen
für die Genehmigung, mit Ausnahme der Stadt Lengerich (siehe
VI.3) und dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
für BUND, NABU, LNU NRW und Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald, keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb
der Anlage erhoben.“