Aktuell Kalkabbau

Erweiterungsantrag der Fa. Calcis – Bekanntmachtung der Bezirksregierung, öffentliche Auslegung und Einwandsfristen

Öffentliche Auslegung vom 25.11.19 - 02.01.2020, Abgabe von Einwänden ist bis zum 03.02.2020 möglich

Die Bezirksregierung Münster veröffentlicht im Amtsblatt 46/2019 und in ihrer Auflistung laufender BImSchG-Verfahren die Bekanntmachung zum Erweiterungsantrag der Firma Calcis, Lienen:

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Bezirksregierung Münster Münster, den 07.11.2019500-53.0043/19/0285156-0001/0002. Domplatz 1-3, 48143 Münster dez53@brms.nrw.de

Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb ihres Steinbruches auf dem Grundstück Holperdorper Str. 47 in 49536 Lienen (Gemarkung Lienen, Flur 4, Flurstücke 17, 47, 102, 110, 114, 115, 125 –127, 144, 145, 149, 169, 171, 173, 206, 208, 214, 215, 224 -227) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erweiterung des Steinbruches zur Gewinnung von Kalkstein in westlicher und südlicher Richtung um insgesamt 9,9 ha. Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der Genehmigungvoraussichtlich imMai 2020 in Betrieb genommen werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht. Das Vorhaben fällt unter Nr. 2.1.1 Spalte 1 der Anlage1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäߧ 5UVPG wird festgestellt, dass die Änderung erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Antragsunterlagen enthalten Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur-und Sachgüter. Weitere Unterlagen:

Erläuterung zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und dem einschlägigen Landschaftsplan

Schalltechnischer Bericht

Gutachten über die zu erwartenden Sprengimmissionen

Prognose der Luftqualitätssituation

UVP-Bericht

FFH-Verträglichkeitsprüfung und ergänzende Gutachten

Artenschutzrechtliche Prüfung und ergänzende Gutachten

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Hydrogeologischer Fachbeitrag

Wirtschaftliche Gutachten

Gutachten zur Rohstoffsituation

Der Antrag auf Genehmigung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 25.11.2019 bis einschließlich 02.01.2020, während der Dienststunden und darüber hinaus auch nach Vereinbarung zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:

1.Gemeinde Lienen, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 15, Hauptstraße 14, 49536 Lienen

2.Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, Zimmer N5011, Albrecht-Thaer-Str. 9,48147 Münster.

Zudem sind der UVP-Bericht des Vorhabenträgers, sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Bezirksregierung Münster zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, parallel zur Auslegung ab 25.11.2019 bis einschließlich 02.01.2020 auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25.11.2019 bis einschließlich 03.02.2020 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sind mit Namen und der vollen Anschrift des Einwenders zu versehen. Bei schriftlichen Einwendungen ist Lesbarkeit erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einemErörterungstermin erörtert werden. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, beginnt dieser am 24.03.2020 ab 10:00 Uhr in der Gempthalle, Gemptplatz 1, 49525 Lengerich. Bei Bedarf wird der Termin an den darauffolgenden Tagen ab 09:00 Uhr fortgesetzt. Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig bekanntgemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird nach dem Erörterungstermin allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bezirksregierung Münster

 

Mehr Informationen zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster