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Bezirksregierung Münster antwortet auf Pro-Teuto-Erweiterungsantrag für das FFH-Gebiet

Bezirksregierung leitet die Bitte um einstweilige Sicherstellung zur Prüfung an die Untere Naturschutzbehörde in Steinfurt weiter

Inzwischen hat auch die Bezirksregierung Münster nach der Weiterleitung durch die Umweltministerin des Landes der Bürgerinitiative Pro Teuto auf die Beantragung der Erweiterung des FFH-Gebietes in Lienen geantwortet.

Eine Erweiterung des FFH-Gebietes „Nördlicher Teutoburger Wald mit Intruper Berg“ um die bisher im Bereich der regionalplanerischen Unschärfe nicht als Schutzgebiet ausgewiesenen Flächen am Steinbruch in Lienen hatte das Ministerium abgelehnt, den Antrag aber zur Prüfung einer einstweilige Sicherstellung zum Schutz vor weiterer Zerstörung an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

Die Bezirksregierung Münster verweist in ihrem Antwortschreiben aufgrund des gültigen Landschaftsplanes Lienen auf die Zuständigkeit des Kreises Steinfurt und hat den Antrag zur Prüfung an die Untere Naturschutzbehörde in Steinfurt weitergeleitet.