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Antrag auf Probebohrungen im Zusammenhang mit einem geplanten Tunnelvorhaben kann entsprochen werden – Bezirksregierung sieht den Widerspruch des Naturschutzbeirats als unberechtigt an

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Steinfurt hatte dem Vorhaben widersprochen

Zum Widerspruch des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde
(uNB) des Kreises Steinfurt gegen die geplante Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Durchführung von Erkundungsbohrungen im Zusammenhang mit einem geplanten Tunnelbauvorhaben hat die Bezirksregierung Münster folgende Entscheidung nach § 75 Abs. 1 Satz 4 LNatSchG NRW getroffen:
Der Widerspruch des Naturschutzbeirates ist unberechtigt. Dem Antrag der Firma Dyckerhoff GmbH auf Erteilung einer Befreiung gem. § 67 BNatSchG kann entsprochen werden.

Die Bezirksregierung führt aus, dass durch diese Entscheidung keinerlei Aussage zu einer möglichen Befreiung für das geplante Tunnelbauvorhaben getroffen oder gar eine Entscheidung vorweggenommen sei. Die Prüfung und Bewertung dieses Vorhabens bleibe beizeiten einem eigenständigen Verfahren vorbehalten.
Für die Durchführung der Erkundungsbohrungen sei auch eine Befreiung von den Verboten des LP „Lienen“ erforderlich.